Der Beginn des Wiederaufnahmeverfahrens kann Harvey Weinstein nicht schnell genug gehen. Er erhofft sich offenbar eine zeitnahe Freilassung aus seinem "Höllenloch".

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Harvey Weinstein (72) setzt offenbar alles daran, das für Mitte April dieses Jahres geplante Wiederaufnahmeverfahren wegen Sexualverbrechen auf einen früheren Zeitpunkt verschieben zu lassen. In einer Anhörung diesbezüglich am Mittwoch habe er laut "Variety" den zuständigen Richter Curtis J. Farber eindringlich darum gebeten: "Ich halte es nicht aus. Ich flehe Sie an, das Datum zu verschieben. Ich möchte aus diesem Höllenloch herauskommen."

Als Grund für den Antrag wird Weinsteins schlechte Gesundheit angeführt. Im Oktober des vergangenen Jahres meldeten US-Seiten übereinstimmend, bei dem 72-Jährigen sei eine Form der Leukämie diagnostiziert worden. Im Dezember war er aus dem Rikers-Island-Gefängnis und "aufgrund eines alarmierenden Bluttestergebnisses, das eine sofortige medizinische Behandlung erfordert, zur dringenden Behandlung" ins Bellevue-Krankenhaus verlegt worden.

Es war das dritte Mal in wenigen Monaten, dass Weinstein ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Im Juli war er an Covid-19 und dann an einer Lungenentzündung erkrankt, im September musste er sich einer Not-Operation am Herzen unterziehen.

Klage gegen New York eingereicht

Der gefallene Filmmogul, dessen Fall die weltweite #MeToo-Debatte ausgelöst hatte, reichte wegen der angeblich schlechten Haftbedingungen im November seinerseits eine Klage gegen den Bundesstaat New York ein.

Weinstein wurde in New York und Kalifornien wegen Sexualstraftaten verurteilt. Im April hob ein Berufungsgericht jedoch aufgrund von Verfahrensfehlern das New Yorker Urteil von 2020 über 23 Jahre Haft auf. Sofern Weinstein mit seiner aktuellen Bitte um Vorverlegung keinen Erfolg hat, wird der Fall ab dem 15. April dieses Jahres noch einmal neu aufgerollt werden.

Weil Weinstein in einem separaten Verfahren in Los Angeles 2023 zu 16 Jahren Haft verurteilt wurde, sitzt er trotz des Wiederaufnahmeverfahrens noch im Gefängnis. Auch gegen dieses Urteil hat er bereits Rechtsmittel eingelegt. (stk/spot)  © spot on news

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