Auch nach der Trennung sind sich Joshua Jackson und Jodie Turner-Smith einig, wenn es um die gemeinsame Tochter geht. Sie möchten sich das Sorgerecht teilen.
In ihrer Ehe lagen sie zuletzt wohl nicht mehr auf einer Linie, in Bezug auf ihre gemeinsame Tochter sind sich
Bereits vor wenigen Wochen war bekannt geworden, dass Turner-Smith im Rahmen der von ihr eingereichten Scheidung um ein geteiltes Sorgerecht gebeten habe. Allen damit verbundenen Auflagen habe Jackson nun zugestimmt. Das gehe aus Gerichtsunterlagen hervor, die dem US-Magazin "People" vorliegen sollen. Keine der beiden Parteien müsse demnach Kindesunterhalt zahlen.
"Unüberbrückbare Differenzen" bei Joshua Jackson und Jodie Turner-Smith
Jackson und Turner-Smith hatten sich im Jahr 2018 kennengelernt und bereits 2019 geheiratet. Wenige Monate später wurde ihr gemeinsames Kind geboren. Mehreren US-Medienberichten zufolge werde die britische Schauspielerin von der in Hollywood-Kreisen beliebten Scheidungsanwältin Laura Wasser vertreten.
Diese habe laut des Promi-Portals "TMZ" in den ursprünglichen Unterlagen als Scheidungsgrund die üblichen "unüberbrückbaren Differenzen" angegeben. Die Trennung sei am 13. September 2023 erfolgt - nach rund vier Jahren Ehe. Einen Ehevertrag gebe es angeblich nicht.
"Historisch gesehen wurden Frauen immer vor die Wahl gestellt, eine großartige Mutter zu sein oder eine großartige Karriere zu haben", erklärte die Schauspielerin Ende 2022 im Gespräch mit "Bustle". Jackson habe jedoch stets versucht, sie zu unterstützen.
"Im Moment begleitet mich meine Tochter immer noch die meiste Zeit, außer wenn ich Reisen mache, die weniger als eine Woche dauern. Das hat bei uns bisher funktioniert. Natürlich ist es eine Herausforderung, weil ich keinen Raum schaffen möchte, in dem mein Mann sie nicht sehen kann, wenn er arbeitet." Auch trotz Scheidung planen Jackson und Turner-Smith offenbar, dass beide ihre Tochter dank der Vereinbarung häufig sehen können. © 1&1 Mail & Media/spot on news
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