Das Zerren an Popstar Britney Spears geht weiter. Nun meldet sich Mutter Lynne Spears zu Wort. Die 65-Jährige möchte ab sofort mehr in die Vormundschaft über ihre Tochter einbezogen werden.
"...Baby One More Time", "Lucky", "Oops!...I Did It Again" und "Toxic" waren nur einige der Hits, die
Spears Mutter versuchte öfter, Mitspracherecht zu erlangen
Zum wiederholten Mal zeigt Britney Spears' Mutter Lynne Interesse an der Vormundschaft und Vermögensverwaltung ihrer Tochter. Laut Quellen des US-Magazins "ET" habe Lynne Spears über die Jahre hinweg alles versucht, ein Mitspracherecht bei der Vormundschaft über ihre Tochter zu erlangen. Diese habe aber allein der Vater der Sängerin erhalten. Britney Spears' Eltern sind seit 2002 geschieden.
Britney Spears selbst habe 2019 bei einer nicht öffentlichen Anhörung verlauten lassen, sie wolle selbst über ihr Vermögen walten. So sollen die Worte der inzwischen 38-Jährigen gelautet haben: "Ich will Freiheit."
Bis vor kurzem war die Sängerin unter der Vormundschaft ihres Vaters Jamie Spears gestanden, der gab sie jedoch im September 2019 wegen gesundheitlicher Probleme an die langjährige Betreuerin seiner Tochter, Jodi Montgomery, ab.
Steile Karriere mit schrecklichem Absturz
Mit 16 Jahren, im Jahr 1998, nahm Britneys Pop-Karriere raketenartigen Aufschwung. Zuvor war sie in Disneys "Mickey Mouse Club" an der Seite von Stars wie Justin Timberlake oder Christina Aguilera zu sehen gewesen.
Nach mehreren gescheiterten Beziehungen Anfang der 2000er, darunter zwei Ehen, hatte die Sängerin im Jahr 2007 ihren berüchtigten öffentlichen Zusammenbruch. Britney rasierte sich vor den Augen der Welt unter Drogeneinfluss den Kopf kahl. 2008 erhielt Jamie Spears, Britneys Vater, aufgrund ihrer psychischen Verfassung, die Vormundschaft für die Sängerin. Seit zwölf Jahren also führt die Multimillionärin kein eigenständiges Leben mehr.
In letzter Zeit macht der Hashtag #FreeBritney vermehrt die Runde im Internet. Fans des Popstars vermuten, dass die Sängerin gegen ihren Willen festgehalten werde und man sie mit der Vormundschaft kontrollieren wolle.
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