Not am Mann im "Tatort": Fallanalystin Johanna Stern (Lisa Bitter) muss arbeiten, aber ihre kleinen Kinder sind krank. Da nimmt sie die beiden einfach mit ins Kommissariat und lässt die Kollegen auf sie aufpassen. Aber wie sieht es in der Realität aus? Was macht man, wenn die Kinder krank sind? Der Kurzcheck.

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Kinder krank, die Kita streikt und keine Omi in der Nähe: Wenn die Kinder von Arbeitnehmern zu Hause bleiben müssen, muss irgendwie der Spagat zwischen Aufsichtspflicht, Fürsorge und Anwesenheit am Arbeitsplatz gemeistert werden. Wie soll man das lösen? In solchen Fällen lohnt zunächst der Blick ins Gesetzbuch, speziell in Paragraph 45 des fünften Buches des Sozialgesetzbuches.

Anspruch auf Krankengeld maximal zehn Tage

Dort heißt es in Absatz 1: "Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist."

Im Folgenden ist auch die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld geregelt. Diese beträgt für jedes Kalenderjahr maximal zehn Tage, für Alleinerziehende maximal 20 Arbeitstage. Das Krankengeld beträgt "90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts". Die Details hierzu finden Sie auf den Seiten des Bundesjustizministeriums.

Freistellung von der Arbeit ist möglich

Aber wie regele ich das nun mit meiner Arbeit? Bei kranken Kindern muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer freistellen. Dazu heißt es in Absatz 3: "Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 haben für die Dauer dieses Anspruchs gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung, soweit nicht aus dem gleichen Grund Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht."

Ansonsten lohnt es sich immer, bereits im Vorfeld mit dem Arbeitgeber zu sprechen, wie man solche Situationen denn im Fall der Fälle lösen kann, insbesondere, wenn man die maximale Anzahl an Krankheitstagen schon erreicht hat. Vielleicht hilft ja hier eine Homeoffice-Vereinbarung, das Abbauen von Überstunden oder auch Urlaub zu nehmen.

In manchen Städten gibt es inzwischen auch Notdienste für Kinderbetreuung. Das ist insbesondere für Selbständige interessant. Denn die können von Sachen wie bezahlter Freistellung, Überstunden abbauen oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in der Regel nur träumen.


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