Im Sommer durften sich die Zuschauer der Trödel-Show "Bares für Rares" über einen prominenten Teilnehmer freuen. Tennis-Legende Boris Becker bot seinen letzten Wimbledon-Schläger zum Verkauf im TV an. Doch nun kam heraus: Statt des Originals ging zunächst offenbar ein Nachbau über die Ladentheke.

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Ob Flohmarkt-Fundstücke oder edle Antiquitäten – in der ZDF-Sendung "Bares für Rares" mit Moderator Horst Lichter wird gehandelt und gefeilscht.

Am 15. Juni gab sich sogar Boris Becker die Ehre und bot einen Schläger zur Auktion, mit dem er 1999 an seinem letzten Wimbledon-Turnier teilnahm und sich im Achtelfinale Patrick Rafter geschlagen gab.

10.000 Euro bezahlte Antiquitätenhändler Julian Schmitz-Avila in der TV-Show schließlich für das Sammlerstück, die Hälfte der von Boris Becker gewünschten 20.000 Euro.

Händler kaufte Kopie

Doch der Käufer erhielt wohl zunächst nicht den Original-Schläger, sondern eine Kopie. Das legt ein Schreiben der Produktionsfirma nahe, das der "Bild"-Zeitung vorlag. "Es sieht leider ziemlich klar danach aus, dass in unserer Sendung nicht der Schläger verkauft wurde, der versprochen und in der Show besprochen wurde", heißt es dort unter anderem.

Nun meldete sich Boris Beckers Anwalt Christian Moser zu Wort und erklärte dem Blatt: "Tatsächlich wurde zunächst versehentlich der falsche Schläger übergeben, der jedoch absolut baugleich mit dem Schläger aus 1999 ist."

Während das Original von Puma stammt, soll es sich bei der Kopie um ein Stück der Firma Estusa gehandelt haben. Auch um die Quittung herrschte Verwirrung. Angeblich soll Boris Becker keine unterschrieben haben.

Der richtige Schläger wechselte den Besitzer

Laut Christian Moser hat Schmitz-Avila inzwischen aber den richtigen Schläger erhalten. Doch die Geschichte scheint damit noch nicht ganz ausgestanden zu sein.

Eigentlich hatte die Tennislegende angekündigt, den Erlös an die "Bild"-Hilfsorganisation "Ein Herz für Kinder" weiterzuleiten. Das ist bislang nicht geschehen.

Christian Moser deutet an, sein Klient habe sich aufgrund der negativen Berichterstattung in dem Boulevardblatt für eine andere Organisation entschieden. Welche ist nicht bekannt.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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