- Viele Netflix-Nutzer teilten ihren Login-Daten mit Personen außerhalb des Haushalts.
- Das will der Streaminganbieter schon lange verhindern.
- Nun testet Netflix bereits eine neue Funktion, die dem Ganzen einen Riegel vorschieben soll.
Netflix unternimmt einen neuen Versuch, das unerlaubte Teilen von Accounts einzuschränken. Der Streaming-Riese startet in Kürze einen Test, bei dem Hauptkontoinhaber gegen eine Gebühr Nutzerinnen und Nutzer außerhalb ihres Haushaltes mitschauen lassen können.
Das Teilen der Login-Daten außerhalb des eigenen Haushalts ist laut den Nutzungsbedingungen des Streamingdienstes eigentlich verboten. Mit der Option, "Extra-Mitglieder" hinzuzufügen, soll den Netflix-Nutzern die Möglichkeit geboten werden, ihren Account entsprechend zu teilen – wenn sie "ein bisschen" mehr zahlen. Das kündigt Chengyi Long, Leiter für den Bereich Wachstum und Innovation bei Netflix, an.
Netflix testet neue Funktion bereits in drei Ländern
Die neue Funktion wird in den kommenden Wochen zuerst in Chile, Costa Rica und Peru getestet. Und "ein bisschen" heißt demnach vorerst rund drei US-Dollar, umgerechnet etwa 2,70 Euro. Sollte sie in den Testländern gut angenommen werden, könnte diese Option auch in weiteren Ländern wie Deutschland eingeführt werden.
"Wir haben es Menschen, die zusammenleben, immer leicht gemacht, ihr Netflix-Konto zu teilen, mit Funktionen wie separaten Profilen und mehreren Streams in unseren Standard- und Premium-Abos", schreibt Long. Dies hätte allerdings Verwirrung darüber gestiftet, wann und wie Netflix geteilt werden dürfe.
Mit der neuen Funktion sollen die Mitglieder nun "einfach und sicher" ihr Konto teilen können, indem sie Nebenkonten für bis zu zwei Personen hinzufügen können. Diese müssen dann nicht im Haushalt leben, bekommen aber trotzdem ihr eigenes Profil, personalisierte Empfehlungen, Login und Passwort. Zudem teste Netflix die Möglichkeit, Benutzerprofile auf neue Konten übertragen zu lassen.
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Netflix kann in Deutschland die Preise nicht einfach erhöhen
Generell ist es für den Streaminganbieter hierzulande nicht mehr so einfach, die Abo-Gebühren zu erhöhen. Denn das Berliner Landgericht hat im Dezember 2021 entschieden, dass eine bestimmte Klausel in den AGBs zu unklar formuliert sei. Dort heißt es nämlich: "Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln."
Das Gericht erklärte die Klausel für unwirksam, Netflix müsse erklären können, warum sie die Preise erhöhen. Zur reinen Gewinn-Maximierung sei dies nicht erlaubt, nur wenn steigende Kosten gedeckt werden müssen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, Netflix hat Berufung eingelegt.
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