• Der Autor Norbert Häring streitet seit 2015 für sein Recht, den Rundfunkbeitrag bar zu bezahlen.
  • Häring geht es vor allem darum, durch die Bargeldzahlung sein Recht auf Privatsphäre zu schützen.
  • Nach dem Gang durch mehrere Instanzen entscheidet der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag über die Klage.

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Seit 2015 führt der Autor und Barzahlungsaktivist Norbert Häring eine juristische Auseinandersetzung mit dem Hessischen Rundfunk. Der 58-Jährige kämpft mit einem weiteren Kläger für sein Recht, den Rundfunkbeitrag mit Scheinen und Münzen zu begleichen. Am Dienstag entscheidet der Europäische Gerichtshof in Luxemburg über den Fall.

Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, die EuGH-Richter um eine Stellungnahme zu den europarechtlichen Fragen der Auseinandersetzung gebeten.
Häring erklärt im Gespräch mit unserer Redaktion die Motivation hinter seiner Klage. "Mir geht es darum, weiter mit Bargeld bezahlen zu können, weil Bargeld enorm wichtig ist für die Wahrung der Privatsphäre und weil es das einzige sichere Geld ist, zu dem man als normaler Bürger Zugang hat", sagt er.

Der gläserne Bürger, bei dem aufgrund der Daten von Kartenzahlungsaktivitäten das Bankkonto als eine Art Logbuch des Lebens fungiert, ist Härings Horrorvision. "Ich will, dass Bargeld eine relevante Option bleibt, die auch viele Menschen nutzen", sagt er.

Ein grundsätzlicher Gegner des Rundfunkbeitrags ist Häring nicht. Sein Ziel ist nicht dessen Abschaffung. Auch wenn die Zwangsabgabe in seinen Augen zu hoch und unsozial ist.

Gibt das EU-Recht den Mitgliedstaaten Spielraum für nationale Bargeldregeln?

Der Autor ("Die Abschaffung des Bargelds und die Folgen: Der Weg in die totale Kontrolle") beruft sich in seiner Klage unter anderem auf das Bundesbankgesetz. Das besagt, dass "auf Euro lautende Banknoten (…) das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel" seien.

Selbst das Bundesverwaltungsgericht stellte 2019 fest, dass diese Vorschrift "öffentliche Stellen zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten" verpflichte.

Bei der Entscheidung der Luxemburger Richter geht es nun um die bislang ungeklärte Frage, ob das europäische Recht den Mitgliedstaaten Spielraum für nationale Bargeldregeln erlaubt. Oder ob es womöglich selbst die Annahme von Barzahlungen vorschreibt.

Bundesverwaltungsgericht trifft abschließende Entscheidung

Sollte Häring den Fall gewinnen, könnten Bürger auch in anderen europäischen Ländern darauf klagen, bei staatlichen Stellen mit Scheinen und Münzen zu bezahlen. Für Barzahlungsaktivisten wäre das ein enormer Erfolg. Sie sehen sich im Widerstand gegen eine "internationale Kampagne zur Abschaffung des Bargelds".

Der zuständige EuGH-Generalanwalt Giovanni Pitruzzella hatte im September in seiner Empfehlung an den EuGH festgestellt, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten grundsätzlich Bargeld akzeptieren müssen.

Einem weiteren Anliegen Härings, die Abschaffung der in vielen europäischen Ländern geltenden Barzahlungsobergrenzen, stand Pitruzzella ablehnend gegenüber. In der Regel folgt der EuGH den Empfehlungen.

Ob ARD, ZDF und Co. ihre Einzugspraxis in Zukunft tatsächlich anpassen müssen, steht am Dienstag noch gar nicht abschließend fest. Das Urteil der europäischen Richter ist die Basis für eine abschließende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.

"Dieses werden die Rundfunkanstalten und der Beitragsservice dann auswerten und etwaige Anforderungen selbstverständlich umsetzen", teilte der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, bis 2012 unter dem Kürzel GEZ bekannt, auf Anfrage unserer Redaktion mit.

Hessischer Rundfunk: Durch Barzahlung entstehen Aufwand und Mehrkosten

Wie schätzt Häring seine Erfolgsaussichten ein? "Ich gehe davon aus, dass ich den Rechtsstreit mit dem Hessischen Rundfunk gewinnen werde und der HR mein Bargeld annehmen muss", sagt der 58-Jährige. Die ARD-Anstalt hatte eine Barzahlung mit Hinweis auf ihre Beitragssatzung bislang abgelehnt.

Dort steht, dass der Rundfunkbeitrag ausschließlich per Überweisung oder Bankeinzug zu zahlen ist. Aufwand und Mehrkosten, die dem Beitragsservice sowie der gesamten öffentlichen Verwaltung durch eine händische Barzahlung von Abgaben und Beiträgen entstünden, gingen "letztlich zu Lasten aller Bürgerinnen und Bürger", so Dr. Steffen Janich, stellvertretender Justiziar des HR. Das wäre der Öffentlichkeit nur schwer vermittelbar, so Janich.

Norbert Häring sieht das völlig anders. In seinen Augen könnten die Rundfunkanstalten die Beträge mit Hilfe von Bargeldannahme-Dienstleistern ohne Probleme und nennenswerte Mehrkosten einziehen.

Menschen, die kein Konto besitzen, dürfen die Gebühren übrigens schon heute bei den mit dem Beitragsservice kooperierenden Kreditinstituten hinterlegen – in Scheinen und Münzen.

Verwendete Quellen

  • Telefoninterview mit Norbert Häring
  • E-Mail der Pressestelle des Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio
  • Pressemitteilung des Beitragsservice: EuGH soll Fragen zur Annahmepflicht für Euro-Banknoten klären – Rundfunkbeitrag weiterhin nur bargeldlos zu zahlen
  • Süddeutsche: Schein-Recht
  • Golem: Bargeldannahme wird Rundfunkbeitrag nicht beseitigen
  • Blog von Norbert Häring
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