- Mehr Freiheiten, mehr Normalität: Darauf dürfen sich Geimpfte und Genesene nun freuen.
- Um welche Regeln geht es konkret? Und ab wann gilt man als geimpft?
- Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren und strenge Quarantäneregeln: All das wird für Geimpfte und Genesene in Deutschland nicht mehr gelten. Das Ansteckungsrisiko vollständig Geimpfter und genesener Menschen sei gering und die Einschränkung ihrer Grundrechte nicht mehr gerechtfertigt, argumentiert die Bundesregierung. Eine entsprechende Verordnung billigte eine große Mehrheit des Bundestags am Donnerstag, am Freitag passierte sie den Bundesrat. Doch was beinhaltet die Verordnung genau? Ein Überblick.
Welche Regeln sollen für Geimpfte und Genesene gelten?
Der Bundesrat hat die Verordnung am Freitag fix gemacht. Sobald sie in Kraft tritt, heißt das:
- Vollständig Geimpfte und genesene Menschen sind von den bislang geltenden Kontaktbeschränkungen befreit.
Das bedeutet: Sie dürfen sich mit beliebig vielen anderen Geimpften und Genesenen treffen. Bei Treffen mit Ungeimpften, etwa im Familien- oder Freundeskreis, zählen Geimpfte oder Genesene künftig nicht dazu.
- Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten für diese Personen nicht mehr.
- Nach Reisen müssen vollständig Geimpfte und genesene Menschen nicht mehr in Quarantäne - es sei denn, sie reisen aus einem Virusvariantengebiet ein.
- Geimpfte und genesene Menschen werden den Negativ-Getesteten gleichgestellt.
Das heißt, sie müssen sich vor einem Friseurbesuch oder dem Termin-Shopping nicht mehr auf das Coronavirus testen lassen.
- Die Pflicht zum Tragen einer Maske an bestimmten Orten sowie das Abstandsgebot im öffentlichen Raum gelten weiterhin.
Wer gilt als geimpft?
Als geimpft gelten alle Menschen, die den vollen Impfschutz erreicht haben. Laut Verordnung ist dies der Fall:
- wenn nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung, in der Regel nach der zweiten Impfung, mindestens 14 Tage vergangen sind.
Die geimpfte Person muss als Beleg einen Nachweis auf Papier oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch vorlegen können.
Wie lange der Impfschutz anhält, lässt sich bislang nicht sagen. Dass später zusätzliche Impfungen nötig sein könnten - etwa wegen weiterer Virus-Varianten - ist nicht ausgeschlossen.
Wer gilt als genesen?
Als genesen gelten laut Verordnung diejenigen Menschen, die eine Corona-Infektion überstanden haben - und diese mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.
Menschen, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, gelten im Sinn der Verordnung nicht als genesen. Der Grund: Zwar bildet das Immunsystem entsprechende Antikörper aus, diese verschwinden nach einer gewissen Zeit aber. Ihnen wird zum Verstärken der Immunantwort eine Schutzimpfung empfohlen. Diese sollte laut der Ständigen Impfkommission (Stiko) frühestens sechs Monate nach der Genesung erwogen werden.
Ab wann gelten die Regeln?
Wenn die Verordnung nun zügig im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, könnten die Lockerungen bereits am Wochenende gelten.
Gibt es nun eine Impfpflicht?
Nein, die Corona-Impfung ist freiwillig. Allerdings hofft die Bundesregierung, dass sich möglichst schnell viele Menschen impfen lassen. Kanzleramtsminister
Die AfD bezeichnete die Erleichterungen für Geimpfte und Genesene bei der Debatte im Bundestag am Donnerstag hingegen als "Impfpflicht durch die Hintertür". Ungeimpfte würden diskriminiert und Bevölkerungsgruppen gegeneinander ausgespielt, sagte der AfD-Abgeordnete Ulrich Oehme.
Wie geht es weiter?
Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) betonte bei der Bundestagsdebatte am Donnerstag, die Pandemie müsse weiter bekämpft werden. "Wir alle müssen gemeinsam mit Hochdruck daran arbeiten, dass diese Schritte in die Normalität alsbald eben nicht nur für Geimpfte und für Genesene gelten, sondern wir alle uns diese ersehnte Normalität wieder zurückerarbeiten", sagte sie.
Ob es weitere Lockerungen geben wird, hängt demnach vom Infektionsgeschehen ab. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stellte in dieser Woche erneut den Start eines digitalen Impfausweises für den Sommer in Aussicht. Einen solchen Impfpass werde es in Deutschland "in der zweiten Hälfte des zweiten Quartals", also spätestens Ende Juni, geben. Das Dokument sei kompatibel mit den Standards der EU-Nachbarn. Der Impfpass auf Papier gelte aber weiterhin. (dpa/af)
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