- Ein harter Lockdown deutlich vor Weihnachten ist wohl nicht mehr abzuwenden.
- In dem Beschlussentwurf vor dem Treffen der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel ist von einem harten Lockdown ab dem 16. Dezember bis zum 10. Januar die Rede.
- Neben dem Einzelhandel sollen auch Schulen und Kitas schließen. Zudem soll der freie Verkauf von Feuerwerk in diesem Jahr untersagt werden.
Deutschland steht angesichts anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen vor einem harten Lockdown deutlich vor Weihnachten. In einem am Sonntagmorgen vom Bundeskanzleramt an die Länder geschickten Beschlussentwurf zur Bund-Länder-Runde mit
Nach dpa-Informationen ist der Entwurf nach Beratungen im Bund-Länder-Kreis vom Samstag mit einzelnen Ländern abgestimmt. Der Inhalt des Papiers soll nach weiteren Informationen zwischen Merkel, dem bayerischen Ministerpräsidenten
Diese Details sieht der Entwurf vor:
- Einzelhandel: Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen, Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.
- Schulen und Kitas: Der Entwurf empfiehlt deutliche Kontakteinschränkungen an den Schulen und Kitas. "Kinder sollen in dieser Zeit wenn immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt", heißt es in dem Papier. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten. Für Eltern sollten nach diesen Vorstellungen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub nehmen zu können.
- Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin möglich, sollen dem Entwurf zufolge aber weiter eingeschränkt werden. Das Papier rät, die Begrenzung auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre bleiben weiter hiervon ausgenommen.
- Weihnachten: Für die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember wird in dem Entwurf vorgeschlagen, dass die Länder in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen "Treffen mit 5 Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre im engsten Familienkreis" zulassen können. Zum engsten Familienkreis zählen dem Papier zufolge sowohl Ehegatten als auch sonstige Lebenspartner sowie direkte Verwandte wie Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände bedeutet. Damit würden die eigentlich geplanten großzügigeren Lockerungen zu Weihnachten, die bis zu 10 Personen vorsahen, einkassiert.
- Silvester: Am Silvester- sowie am Neujahrstag soll laut den Plänen bundesweit ein "An- und Versammlungsverbot" umgesetzt werden. Darüber hinaus soll ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen gelten, die von den Kommunen bestimmt werden. Der Feuerwerksverkauf soll in diesem Jahr generell verboten werden. Zudem soll das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit vom 16. Dezember bis 10. Januar verboten werden. "Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt", heißt es in dem Entwurf.
- Friseure: Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios sollen nach diesen Vorstellungen geschlossen werden, "weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist". Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben weiter möglich.
- Gottesdienste: Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.
- Alten- und Pflegeheime: Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sollen besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Die Länder werden eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucher verbindlich werden.
- Reisen: Über den gesamten Zeitraum empfiehlt das Papier, "von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abzusehen". Wer aus dem Ausland nach Deutschland einreist, müsse sich in eine Quarantäne begeben, die frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Test beendet werden kann.
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Corona-Hilfen sollen ausgeweitet werden
Um vor allem den Handel zu entlasten, plant der Bund eine deutliche Ausweitung von Corona-Hilfen für Unternehmen. Bei der sogenannten Überbrückungshilfe III soll der Höchstbetrag von 200.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht werden, wie aus dem Beschlussentwurf hervorgeht.
Zu den geplanten höheren finanziellen Hilfen des Bundes hatte es nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung zwischen Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) gegeben.
Der maximale Zuschuss von 500.000 Euro bei der Überbrückungshilfe III ist laut Papier geplant für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen. Für diese Firmen soll es außerdem Abschlagszahlungen ähnlich wie bei November- und Dezemberhilfen geben.
Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll laut Papier aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter könnten ausgebucht werden. Damit könne der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen, dies sichere Liquidität.
Außerdem heißt es in dem Entwurf, für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Maßnahmen betroffen seien, werde gesetzlich vermutet, dass erhebliche Beschränkungen in Folge der Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen könnten. Damit sollten Verhandlungen zwischen Gewerbemietern beziehungsweise Pächtern und Eigentümern vereinfacht werden. (dpa/ska)
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