- Seit Ende Dezember wird in Deutschland geimpft, aber es mangelt nach wie vor an Vakzin-Dosen.
- Aus diesem Grund sollen die knappen Corona-Impfstoffe zuerst an Hochbetagte und medizinisches Personal gehen.
- In der Praxis sieht es jedoch vielerorts anders aus: In neun Bundesländern wurden entgegen der Verordnung auch Politiker, Polizisten und Feuerwehrleute geimpft.
Egal ob von Biontech, Moderna oder AstraZeneca: Die bisher in Deutschland zugelassenen Vakzine gegen das Coronavirus sind ein knappes Gut. Zahlreiche alte Menschen warten hierzulande noch immer auf ihre erste Dosis. Termine wurden teils verschoben, teils wieder abgesagt.
Nun zeigt eine Recherche der Deutschen Presse-Agentur: Ihre Impfung gegen das Coronavirus haben in mindestens neun Bundesländern bereits Menschen erhalten, die noch gar nicht an der Reihe waren. Kommunalpolitiker, Geistliche sowie Feuerwehrleute und Polizisten kamen zum Zuge, obwohl sie nicht der ersten Prioritätsgruppe angehören.
Die Reihenfolge der Impfungen ist in der Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums klar geregelt: Zunächst sollen in Deutschland Menschen über 80 geimpft werden, außerdem Frauen und Männer, die durch ihre Arbeit in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen oder Impfzentren ein besonders hohes Ansteckungsrisiko haben. Sie gehören der Gruppe der höchsten Priorität an. Polizisten räumt die Verordnung lediglich eine hohe Priorität ein, Landräte sind nicht gesondert aufgeführt.
Doch wie kommt es, dass deutschlandweit die Verordnung übergangen und in Hunderten Fällen die Impfreihenfolge nicht eingehalten wurde?
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Keine bundesweit verbindliche Regel für übrig gebliebene Impfdosen
Die Begründung für die vorgezogenen Impfungen in den meisten Fällen: Am Ende des Tages seien Impfdosen übrig geblieben, die man nicht habe verschwenden wollen. Der Impfstoff muss vor dem Impfen zunächst aufbereitet und verdünnt werden und ist dann nur wenige Stunden haltbar. Sagen Menschen ihren Impftermin ab, können daher am Ende des Tages Impfdosen übrig bleiben.
Das Problem: Wie damit umgegangen werden soll, ist nicht geregelt, eine bundesweit verbindliche Regelung zum Umgang mit den Impf-Resten gibt es bislang nicht. Das Bundesgesundheitsministerium teilte hierzu auf Anfrage mit, Organisation und Durchführung der Corona-Impfungen seien Ländersache. "Diesen obliegt auch die Kontrolle darüber, ob die Priorisierungsvorgaben eingehalten werden."
Fehlende Regeln sorgten dazu, dass vielerorts individuelle Lösungen gefunden wurden – auch solche, die den Priorisierungsvorgaben widersprachen, den Verantwortlichen vor Ort aber als am praktikabelsten erschienen.
Beispiel Halle an der Saale: In der sachsen-anhaltischen Großstadt versuchte man laut Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos), übrig gebliebene Dosen zunächst an weitere Angehörige der ersten Prioritätsstufe zu vermitteln. Wenn die nicht erreicht wurden, habe ein "Zufallsgenerator" Nachrücker aus Rettungsdienstmitarbeitern sowie Fachärzten, Stadträten und Mitarbeitern des Katastrophenschutzstabes ermittelt. Bei dem Verfahren seien Wiegand selbst und zehn Stadträte ausgelost und anschließend geimpft worden.
Was in Halle passierte, war alles andere als ein Einzelfall:
- Der Landrat des Landkreises Wittenberg, Jürgen Dannenberg (Die Linke), ließ sich ebenfalls schon impfen, ebenso wie sein Stellvertreter
Jörg Hartmann (CDU). Beide bei einem Testlauf am 26. Dezember, also noch vor dem offiziellen Start der Impfkampagne, wie ein Sprecher dem MDR bestätigte. - Auch der Landrat des Saalekreises, Hartmut Handschak (parteilos), hat sich bereits im Dezember impfen lassen. Der 59-Jährige rechtfertigte sich in der "Mitteldeutschen Zeitung" damit, er sei zu einem Beratungstermin in einer Klinik gewesen, die ihre Beschäftigten impfte. Dabei sei eine Dosis übrig geblieben, für die es weder impfwillige Beschäftigte noch geeignete Patienten gegeben habe.
- Im sächsischen Erzgebirgskreis erhielt Landrat Frank Vogel (CDU) offenbar spontan die Möglichkeit, sich zu impfen. Als er seine beiden Eltern, die zur ersten Prioritätsgruppe gehören, zum Impfzentrum brachte, wurde Vogel gefragt, ob er eine übrig gebliebene Impfdose nehmen würde. Der 63-Jährige ließ sich dann impfen.
- In Nordrhein-Westfalen waren schon im Januar mehrere Fälle von Kommunalpolitikern bekannt geworden, die deutlich früher als vorgesehen geimpft wurden. Unter anderem hatte sich der 31 Jahre alte Bürgermeister von Hennef, Mario Dahm (SPD), mit einer übrig gebliebenen Dosis impfen lassen. Ebenfalls schon geimpft ist der Bürgermeister von Wachtberg, Jörg Schmidt (CDU). Auch der ehemalige Hennefer Bürgermeister Klaus Pipke (CDU) wurde bereits geimpft.
- Auch in Bayern ließen sich mehrere Kommunalpolitiker verfrüht impfen. Sowohl der Landrat des Kreises Donau-Ries, Stefan Rößle (CSU), als auch der Oberbürgermeister der Kreisstadt Donauwörth, Jürgen Sorré (parteilos), haben bereits im Januar eine Impfung aus übrig gebliebenen Dosen erhalten. Beide Politiker gaben an, sich heute anders zu entscheiden.
- In Niedersachsen ließen sich der Landrat von Peine, Franz Einhaus (SPD), und sein Stellvertreter impfen – beide baten inzwischen dafür um Entschuldigung. Der Krisenstab wies die Impfzentren an, die übrig gebliebenen Dosen unbedingt zu benutzen, daran würde sich in der Regel auch gehalten. Kontrolliert werde das aber nicht. "Wir werden nicht neben jede Impfstraße einen Polizisten oder einen Notar stellen", sagte Krisenstabsleiter Heiger Scholz.
- Nach einem Bericht der "Lausitzer Rundschau" wurden auch der Cottbuser Oberbürgermeister Holger Kelch und Ordnungsdezernent Thomas Bergner (beide CDU) geimpft, obwohl sie nicht oben auf der Prioritätenliste standen. Kelch sei durch ein mobiles Impfteam in einem Pflegeheim geimpft worden, in dem er anwesend war, sagte Stadtsprecher Jan Gloßmann. Er habe dort ältere Menschen unterstützt. Der Impfstoff hätte nach seinen Worten kurze Zeit danach vernichtet werden müssen.
Nicht nur Politiker kamen zu verfrühten Impfungen
Nicht nur Politiker profitierten von übrig gebliebenen Vakzin-Dosen. So haben auch der Augsburger Bischof Bertram Meier und sein Generalvikar Harald Heinrich das Angebot von Impfungen angenommen. Die Diözese begründete dies damit, dass beide als Seelsorger in Seniorenheimen arbeiteten und damit wie Altenpfleger als Personal einzustufen wären.
Und im Rheinland-pfälzischen Koblenz nutzte die Feuerwehr, die dort das Impfzentrum betreibt, die Impfreste für das eigene Personal. Knapp die Hälfte der 127 Geimpften sei nicht Teil der ersten Prioritätsgruppe gewesen, teilte die Stadt mit.
Hamburg impfte bis Ende Januar bereits 102 Feuerwehrleute und zwei Polizisten. Auch Mitarbeiter des Krisenstabes und der Gesundheitsbehörde sind in der Hansestadt schon geimpft worden, darunter auch die Staatsrätin für Soziales.
330 Polizisten wurden im Landkreis Stendal in Sachsen-Anhalt im Rahmen eines Feldversuchs geimpft, obwohl sie zur zweiten Prioritätsgruppe zählen. Fast 400 Polizistinnen und Polizisten haben bereits in Sachsen früher als erlaubt eine Schutzimpfung bekommen. Auch dort wurden übrig gebliebene Dosen verwendet.
Übrige Impfdosen für Rettungsdienste und das Impfpersonal
Keine Verstöße sind bislang in Mecklenburg-Vorpommern bekannt. Dass man sich auch bei übrig gebliebenen Impfdosen an die Vorgaben der Bundesverordnung halten kann, zeigen unter anderem Beispiele aus Baden-Württemberg. Auch dort sind laut Sozialministerium bisher keine Verstöße gegen die Reihenfolge bekannt.
Übrige Impfdosen würden an Rettungsdienste und das Impfpersonal gehen, manche Impfzentren hätten außerdem Listen mit kurzfristig erreichbaren Kandidaten der ersten Prioritätsgruppe angelegt, sagte ein Sprecher. In Ulm würden hingegen nur 90 Prozent der eingeplanten Dosen vorbereitet. Der Rest werde dann nur auf Bestellung gefertigt.
Auch in Schleswig-Holstein halten die Impfzentren nach Angaben der Landesregierung solche Wartelisten mit Impfberechtigten vor. In Berlin gehen die restlichen Impfdosen an die Impfteams – dazu könnten nach Angaben des Senats auch Polizisten gehören. In Bremen springen für Impfreste derzeit Mitarbeiter von Rettungsdiensten ein.
Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert Bestrafung von Vordränglern
Ärger gab es dort nach Presseberichten Ende Januar aber in der Belegschaft eines großen Bremer Krankenhauses. Dort wurden Mitglieder der Geschäftsleitung geimpft, obwohl noch längst nicht alle gefährdeten Ärzte und Pfleger geschützt sind. Die Klinik begründete das damit, dass die Führung im Ernstfall handlungsfähig bleiben müsse.
Auch in einer Klinik im nordhessischen Bad Wildungen (Landkreis Waldeck-Frankenberg) sollen zwei leitende Angestellte vorzeitig gegen das Coronavirus geimpft worden sein. Die Landesregierung in Thüringen prüft derzeit mögliche Verstöße in zwei Pflegeeinrichtungen.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert die Bestrafung von Vordränglern. "Immer wieder werden Fälle bekannt, dass sich Menschen unberechtigt impfen lassen", sagte Vorstand Eugen Brysch der dpa. Die Impfstoffverordnung ziele eigentlich auf eine gerechte Zuteilung des Impfstoffes ab – "deshalb ist es unverständlich, dass Jens Spahn bis heute keine Sanktionen für unberechtigte Impfungen in seiner Verordnung vorsieht". Dies werde nicht einmal als Ordnungswidrigkeit eingestuft, kritisierte Brysch.
Spahn will über Sanktionen für Impfvordrängler diskutieren
Gesundheitsminister Spahn betonte am Freitag auf einer Pressekonferenz, es sei sehr wichtig, dass alle Impfdosen genutzt werden. Wenn am Ende des Tages noch etwas übrig wäre, das sonst verderben würde, sollte es Regeln für die Nutzung geben.
Viele Länder und Impfzentren hätten bereits solche Regeln aufgestellt, erklärte der CDU-Politiker. Es sei aber eine Frage von politischer Klugheit, sich nicht vorzudrängeln. "Wenn ich in Verantwortung bin, ist es kein gutes Beispiel für Solidarität."
Er werde noch einmal mit den Ländern sprechen, ob das Vorgehen "ein Stück verbindlicher" zu regeln sei. Auch wolle er prüfen, ob Sanktionen in dem Bereich sinnvoll seien. "Man denkt ja manchmal, man könnte ohne", sagte Spahn. Aber die Diskussion sei angesichts der Vorfälle nachvollziehbar.
Nach der Kritik an den Impfungen für bisher noch nicht oder später priorisierte Personen haben die Behörden vielerorts bereits reagiert. So wurden in Halle die Impf-Privilegien für Stadträte und die Angehörigen des Katastrophenstabes wieder abgeschafft. Oberbürgermeister Wiegand kündigte am Montag an: Übrig gebliebene Impfdosen würden künftig nur noch an Angehörige der ersten Prioritätsgruppe im Impfplan sowie an Rettungsdienst-Mitarbeiter und Fachärzte vergeben. (dpa/afp/mf)
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