- Bundesweit öffnen am Montag wieder die Friseur-Betriebe ihre Türen. Doch sie sind nicht die ersten Betriebe und auch nicht die einzigen.
- Was öffnet sonst noch in den einzelnen Bundesländern? Was war bereits offen?
Der Wunsch nach mehr Normalität und Öffnungen in Zeiten der Corona-Pandemie wird immer größer. Ab diesem Montag dürfen die Friseure bundesweit wieder öffnen - doch vielerorts bleibt es nicht dabei. In manchen Bundesländern machen zusätzlich Gärtnereien wieder ihre Türen auf, in anderen stehen die längst offen. Ein Überblick, was außer bei den Friseuren so passiert:
Hamburg
Die Hansestadt ist das einzige Land, in dem es bis auf die Öffnung der Friseure erst einmal keine weiteren Lockerungen gibt. Auch bei den Friseuren hat der rot-grüne Senat nur zur Wahrung der bundesweiten Einheitlichkeit mitgemacht. Es gilt seit dem Wochenende sogar eine verschärfte Maskenpflicht für stark besuchte Orte wie den Jungfernstieg.
Niedersachsen, Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern
Auch hier tut sich außer bei den Friseuren wenig Neues - weil einiges längst geöffnet ist. Blumenläden bieten dort ihre Ware bereits wieder an. In Berlin können bestellte Blumen abgeholt werden. Auch Gartenmärkte haben in Niedersachsen und Bremen bereits auf und öffnen nun auch in den Regionen Mecklenburg-Vorpommerns mit geringem Infektionsgeschehen - nicht aber in Berlin. In der Hauptstadt haben dafür die Buchläden den zweiten Lockdown von Anfang an nicht mitgemacht. Dort sind ebenso wie in Niedersachsen auch Fahrradläden offen, in Berlin aber nur für Reparaturen. In Mecklenburg-Vorpommern sind zudem Fahrschulen bereits für solche Schüler geöffnet, die die Fahrerlaubnis für die Berufsausbildung benötigen. Zudem dürfen dort in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 und darunter Kosmetiker, Fußpfleger und Nagelstudios wieder Kunden empfangen.
Hessen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Thüringen
Dort wird gelockert, aber außer bei den Friseuren eher wenig. In Hessen dürfen zusätzlich nur Betriebe für medizinisch und hygienisch notwendige Behandlungen öffnen, etwa Fußpflege- und Nagelstudios. In den anderen drei Ländern können Gartenmärkte wieder ihre Ware anbieten, in Baden-Württemberg auch Blumenläden sowie Baumärkte, wenn sie dort nur Pflanzen und Gartenbedarf verkaufen.
In Thüringen dürfen Blumenläden wieder aufmachen, ebenso in Brandenburg, wenn die Verkaufsfläche zu mehr als 50 Prozent im Freien liegt. Baumärkte dürfen Gartenabteilungen für alle Kunden öffnen, wenn die Verkaufsfläche überwiegend im Freien liegt.
Dass nur Länder mit hoher Inzidenz so vorsichtig sind, kann man nicht sagen: Zu der Gruppe gehört sowohl das Land mit der höchsten Neuinfektionsrate je 100.000 Einwohner und Woche (Thüringen: 126,5; Stand Sonntag) wie das mit der derzeit zweitniedrigsten (Baden-Württemberg: 50).
Sachsen
Das einstige Hochinzidenzland lässt Gartenmärkte und Blumenläden zwar zu, öffnet dafür aber neben Fußpflegestudios auch Fahrschulen für jene, die den "Schein" beruflich brauchen. Musikschulen dürfen solche Schüler einzeln unterrichten, die vor einer wichtigen Prüfung stehen oder ein Studium aufnehmen.
Bayern, Sachsen-Anhalt
Hier dürfen Gärtnereien und Baumärkte ihre Tore wieder aufsperren, in Bayern auch Blumenläden. In beiden Ländern kann man sich auch die Füße wieder professionell pflegen lassen.
In Sachsen-Anhalt können zudem Fahrschulen wieder den Betrieb aufnehmen, allerdings nur in Kleingruppen bis fünf Personen, inklusive Fahrlehrer; auch Flugschulen dürfen wieder starten.
Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Hier können sich die Ungeduldigen freuen - denn außer bei Friseuren endet die Schließzeit noch bei einer Reihe weiterer Anbieter und Einrichtungen. In allen vier Ländern öffnen Gartenmärkte wieder, in Rheinland-Pfalz aber nur draußen; in Nordrhein-Westfalen dürfen nur Gemüsepflanzen und Saatgut wie Samen, Zwiebeln, Pflanzkartoffeln und nötiges Zubehör verkauft werden.
In Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz können Floristen wieder Blumen verkaufen, in NRW war der Verkauf von Schnittblumen und Topfpflanzen bereits erlaubt. Die Regierung in Düsseldorf erlaubt ebenso wie ihre Mainzer Kollegen Angebote in Musikschulen, erstere aber nur für Grundschüler, letztere nicht für Gesang und Blasinstrumente.
Rheinland-Pfalz öffnet zusätzlich auch Fahrschulen und erlaubt wie das Saarland Termin-Shopping im Einzelhandel: Bestellte Ware kann dann nicht mehr nur abgeholt, sondern auch anprobiert werden - aber nur zur vereinbarten Uhrzeit und für jeweils einen Hausstand.
In Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein öffnen auch die Zoos wieder. Und in NRW und Schleswig-Holstein darf auf Sportanlagen draußen wieder eingeschränkt Individualsport betrieben werden. (dpa/mbo) © dpa
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