Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat wegen der Ausbreitung des Corona-Virus die Absage von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern empfohlen. Doch wer trifft eigentlich die finale Entscheidung für eine solche Absage?

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Viel mehr als gute Ratschläge erteilen und Empfehlungen aussprechen kann Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nicht. Im Rahmen dieser Kompetenz sprach er am 8. März die Empfehlung aus, Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern abzusagen.

Diese Empfehlung wird durchaus erhört: Landauf, landab werden dieser Tage Veranstaltungen abgesagt. Das betrifft zum einen Konzerte, aber auch beispielsweise Partien der Fußball-Bundesliga. Am Montag vermeldete DFL-Geschäftsführer Christian Seifert, man würde am liebsten den nächsten Spieltag mit Zuschauern spielen, das sei aber "nicht realistisch".

Wer ist eigentlich für die Absage einer Veranstaltung zuständig?

Das Infektionsschutzgesetz billigt dem Bund keine Kompetenzen für die Absage von Veranstaltungen zu. In Paragraf 28 der Regelung heißt es vielmehr, die "zuständige Behörde" könne "Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder verbieten". Die zuständige Behörde ist in der Regel das örtliche Gesundheitsamt.

Auch wenn andere Länder weitaus zentralistischer vorgehen, wenn es um die Absage von Veranstaltungen geht: In Deutschland sind die Verantwortlichen keineswegs unglücklich mit der hiesigen Gesetzeslage. Denn nur die "lokalen Behörden" kennen die "Lage vor Ort", wie der Leiter des Robert-Koch-Instituts, Lothar Wieler, am Montag sagte.

DFB-Vizepräsident Koch vertraut Behörden

Auch DFB-Vizepräsident Rainer Koch vertraut in der Frage auf die Meinung von entsprechenden Behörden. "Die Frage kann ich einfach beantworten, weil wir keinerlei entsprechenden medizinischen Sachverstand haben", sagte Koch auf die Frage, ob wie in der Schweiz auch in Deutschland Profispiele abgesagt werden könnten.

"Wir stimmen uns da ganz klar mit den entsprechenden Behörden und den Gesundheitsämtern ab, die haben die Entscheidungen zu treffen und deren Ratschlägen folgen wir und deren Entscheidungen werden wir natürlich umsetzen." (Was Fußballfans jetzt beachten müssen, erfahren Sie hier.)

Doch oft ist ein behördliches Verbot gar nicht erforderlich - wie das Beispiel der ersten prominenten Event-Absage zeigt. Die Internationale Tourismusbehörde ITB wurde von den Veranstaltern selbst abgesagt, nachdem das Gesundheitsamt des Berliner Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf den Veranstaltern Auflagen erteilt hatte, die kaum einzuhalten waren. So hätte jeder Messeteilnehmer belegen müssen, dass er nicht aus einem Risikogebiet stammt oder Kontakte zu Menschen von dort hatte.

Unter welchen Umständen sollten Veranstaltungen abgesagt werden?

Das Robert-Koch-Institut hat eine Reihe von Kriterien aufgestellt, anhand derer über eine mögliche Absage von Veranstaltungen entschieden werden soll. Dazu gehören die Zahl der Teilnehmer und die Frage, wie physisch nahe sie sich bei dem Event kommen.

Für eine Absage spricht es, wenn Menschen aus Risikogebieten teilnehmen oder solche, die bereits an einer Vorerkrankung leiden. Auch eine lange Dauer oder mangelhafte Belüftungsmöglichkeiten können für ein Verbot sprechen.

Gibt es eine Entschädigung, wenn Veranstaltungen abgesagt werden?

Das Infektionsschutzgesetz sieht eine finanzielle Entschädigung vor, wenn durch eine behördliche Maßnahme "Gegenstände vernichtet, beschädigt oder in sonstiger Weise in ihrem Wert gemindert werden oder ein anderer nicht nur unwesentlicher Vermögensnachteil verursacht wird". Doch ob tatsächlich der Staat mit Zahlungen einspringen muss und wie hoch diese dann ausfallen, ist unter Experten umstritten.

Bekommen Besucher bei einer Absage ihr Geld zurück?

Wenn eine Veranstaltung abgesagt wird, bekommen die Besucher das Geld für bereits gekaufte Tickets erstattet.

(AFP/Jürgen Petzold/dpa/lh)

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