Nach dem Scheitern einer gesetzlichen Regelung zur Sterbehilfe in Deutschland im vergangenen Jahr wollen mehrere Abgeordnete einen neuen Anlauf nehmen. Nach einem Bericht des "Tagesspiegel" arbeiten sowohl eine Parlamentariergruppe um die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr als auch eine Gruppe um Lars Castellucci (SPD) wieder an der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs. Auch eine neue Gruppe, angeführt von Armin Grau (Grüne), versuche, einen Rechtsrahmen für die Beihilfe zum Suizid zu formulieren.
Grau sagte der Zeitung: "Wir kommen mit unserer Gesetzesinitiative gut voran, führen laufend Gespräche mit Verbänden und Einzelpersonen und sind optimistisch, dass es in dieser Legislaturperiode ein neues Gesetz geben wird." Man wolle eine Regelung vorlegen, die dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben gerecht werde und gleichzeitig ein angemessenes Schutzkonzept für Suizidwillige beinhaltet.
Helling-Plahr sagte: "Nach umfangreichen Diskussionen mit Abgeordneten aus allen demokratischen Fraktionen und Gruppen befinden wir uns wieder in der inhaltlichen Arbeit an einem liberalen Sterbehilfegesetz." Ziel sei es, noch in dieser Legislaturperiode eine Regelung auf den Weg zu bringen, die von einer breiten Mehrheit getragen werde. "Dies gilt es in den kommenden Monaten auszuloten."
Die Grünen-Politikerin Kirsten Kappert-Gonther sagte der Zeitung, der assistierte Suizid dürfe nicht schleichend zur Normalität werden. Castellucci betonte: "Es braucht Rechtsklarheit für alle Beteiligten. Nicht zuletzt, um Missbrauch so gut es geht auszuschließen."
Im Bundestag hatten im Juli 2023 zwei Entwürfe für einen gesetzlichen Rahmen mit Bedingungen und Voraussetzungen für die Sterbehilfe keine Mehrheit bekommen. Die Gruppe um Helling-Plahr und Renate Künast (Grüne) zielte darauf, Ärzten Medikamenten-Verschreibungen unter Voraussetzungen außerhalb des Strafrechts zu ermöglichen. Abgelehnt wurde auch ein Vorschlag einer Gruppe um Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) für eine striktere Regelung im Strafgesetzbuch.
Hintergrund der Initiativen aus dem Bundestag war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe im Strafgesetzbuch 2020 gekippt hatte – weil es das Recht auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. Dabei hat geschäftsmäßig nichts mit Geld zu tun, sondern meint eine auf Wiederholung angelegte Handlung. © dpa
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