Das Bundesinnenministerium will dem Bundeskriminalamt verdeckte Wohnungsdurchsuchungen erlauben und damit die Terrorabwehr verbessern. Vom Justizminister kommt deutlicher Widerspruch.

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In der Ampel-Koalition gibt es ein neues Streitthema: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erteilte am Donnerstag den Plänen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) für erweiterte Befugnisse für das Bundeskriminalamt eine klare Absage.

Gegenüber der "Bild" kritisierte der FDP-Politiker insbesondere die Überlegungen zur leichteren Durchsuchung von Privatwohnungen. "Es wird keine Befugnisse zum heimlichen Schnüffeln in Wohnungen geben", sagte Buschmann. "Im Staat des Grundgesetzes machen wir so etwas nicht. Das wäre ein absoluter Tabubruch."

Faeser will Terrorabwehr stärken

Faesers Gesetzentwurf sieht Berichten zufolge vor, dem BKA zur besseren Terrorabwehr verdeckte Durchsuchungen von Wohnungen und den heimlichen Einsatz von Spähsoftware zu erlauben. Das geht aus einem Entwurf ihres Hauses hervor, über den noch innerhalb der Bundesregierung beraten wird.

Die Maßnahme soll demnach nur dann erlaubt sein, wenn "eine konkretisierte Gefahrenlage hinsichtlich der Vorbereitung eines terroristischen Anschlags im Raum steht und nur noch Unsicherheit dahingehend besteht, in welchem konkreten Stadium sich die Tatplanung befindet", heißt es in dem Entwurf zur Begründung.

Voraussetzung für eine verdeckte Durchsuchung durch das BKA soll außerdem sein, dass im konkreten Fall keine andere Möglichkeit besteht, die drohende Gefahr abzuwehren, ohne den Erfolg eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ernsthaft zu gefährden. Auch eine richterliche Anordnung soll erforderlich sein. Zuerst hatte das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (RND) über den Entwurf berichtet.

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Buschmann: "Wird Kabinett nicht passieren"

Buschmann erklärte, er werde diese Pläne stoppen. "Als Verfassungsminister lehne ich solche Ideen ab", sagte der FDP-Politiker der "Bild". "Sollte jemand das ernsthaft vorschlagen wollen, wird ein solcher Vorschlag weder das Kabinett passieren, noch wird es eine Mehrheit im Parlament dafür geben."

Normalerweise muss die Polizei bei Wohnungsdurchsuchungen den Beschuldigten und die Straftat nennen sowie angeben, was gefunden werden soll. Sie muss einen entsprechenden Antrag dann der Staatsanwaltschaft vorlegen, die ihn wiederum beim zuständigen Ermittlungsrichter stellt. Der Betroffene muss informiert werden. Ausnahmen sind lediglich bei Gefahr im Verzug möglich. (afp/dpa/bearbeitet von fab)

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