Ein Eilantrag der brandenburgischen AfD-Fraktion gegen die Neuverschuldung des Bundeslands in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 ist vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert. Die Gründe, um die entsprechenden Regelungen außer Vollzug zu setzen, überwögen mögliche Folgen nicht, teilte das Gericht am Montag in Potsdam mit. Brandenburg hatte in dem Doppelhaushalt eine Ausnahme von der Schuldenbremse gemacht.
Der Landtag stellte im Dezember 2022 wegen der wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine eine außergewöhnliche Notsituation fest. Das Finanzministerium in Potsdam wurde darum ermächtigt, Kredite von bis zu zwei Milliarden Euro für das sogenannte Brandenburg-Paket aufzunehmen. Damit sollen Entlastungsmaßnahmen etwa für Kommunen und Bürgerinnen und Bürger finanziert werden.
Die 23 AfD-Landtagsabgeordneten zogen gegen die Ausnahme von der Schuldenbremse vor Gericht. Sie beantragten ein sogenanntes Normenkontrollverfahren, mit dem die Regelungen überprüft werden sollen. Außerdem stellten sie einen Eilantrag, um diese vorläufig außer Vollzug setzen zu lassen. Mit diesem Eilantrag hatten sie nun keinen Erfolg.
In der Hauptsache entschied das Gericht aber noch nicht. Es erklärte, dass der Antrag "gewichtige und komplexe verfassungsrechtliche Fragen" aufwerfe, die noch geklärt werden müssten. Brandenburg wird von einer Koalition aus SPD, CDU und Grünen regiert. © AFP
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