Den Richter Jens Maier wird es nicht mehr geben: Der AfD-Politiker und einstige Bundestagsabgeordnete darf nicht mehr in sein Amt zurück, urteilt der BGH.

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Die Versetzung des früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier in den vorgezogenen Ruhestand als Richter bleibt bestehen. Das Dienstgericht in Sachsen habe bei seiner entsprechenden Entscheidung keine Rechtsfehler gemacht, erklärte das Dienstgericht des Bundes am Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag. Es habe zu Recht entschieden, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in Maier und seine Amtsführung schwer beeinträchtigt sei. (Az. RiZ (R) 1/23)

Der 61 Jahre alte Maier hatte bis 2017 als Richter gearbeitet. 2013 trat er in die AfD ein, 2017 ging er für die Partei in den Bundestag. Er war Obmann des inzwischen formal aufgelösten sogenannten Flügels der AfD, der 2020 vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wurde. Nachdem Maier 2021 nicht wieder in den Bundestag gewählt worden war, beantragte er seine Rückkehr in den sächsischen Justizdienst.

Das Landesjustizministerium wiederum beantragte seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand. Das Dienstgericht in Leipzig erklärte diese im Dezember für zulässig. Es stützte sich dabei auf verschiedene Äußerungen Maiers außerhalb des Bundestags und in sozialen Netzwerken, in denen es unter anderem um die Aufarbeitung der NS-Verbrechen ging. Gegen diese Entscheidung legte Maier Revision ein, hatte damit aber nun keinen Erfolg.  © AFP

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