Altkanzler Gerhard Schröder hat keinen Anspruch auf ein staatlich finanziertes Büro im Bundestag. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden.
Altbundeskanzler
Schröders Büro wurde "ruhend gestellt" – das Parlament verweigerte ihm damit Finanzmittel für Räume und Mitarbeiter. Zuvor hatte das Büro vier Stellen und nahm sieben Räume im Gebäude des Bundestags ein. Ruhegehalt und Personenschutz des 79-Jährigen wurden hingegen nicht angetastet.
Schröder war bei der mündlichen Verhandlung am Donnerstag in der Hauptstadt nicht anwesend. Der Vorgang ist bislang einmalig in der bundesdeutschen Geschichte – und von grundsätzlicher Bedeutung. Es ist zu erwarten, dass das Verfahren in die nächste Instanz geht.
Schröder klagte gegen Beschluss des Bundestags
Hintergrund waren Schröders seit Jahren bestehende Verbindungen nach Russland: Er gilt als persönlicher Freund von Präsident Wladimir Putin und war auch nach Kriegsbeginn noch für russische Energieunternehmen tätig. Die Abgeordneten begründeten die Streichung aber nicht damit, sondern gaben als Grund an, dass der Altkanzler "keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt" mehr wahrnehme. Der Politiker war von 1998 bis 2005 Kanzler und von 1999 bis 2004 Parteivorsitzender der SPD.
Schröder klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen den Beschluss des Bundestags. Alle ehemaligen Bundeskanzler hätten das Büro auf Lebenszeit erhalten, ohne dass darauf abgestellt worden sei, ob und wie lange sie fortwirkende Aufgaben aus ihrem Amt wahrgenommen hätten, begründeten seine Anwälte die Klage.
Es war seit mehreren Jahrzehnten in Deutschland üblich, dass ehemalige Bundeskanzler und Bundespräsidenten nach dem Ende ihrer Amtszeit ein Büro erhalten. Diese wurden bislang auf Lebenszeit zur Verfügung gestellt und konnten über Jahrzehnte existieren. Im Frühjahr 2022 regelte die Koalition von SPD, Grünen und FDP jedoch die Alimentierung generell neu. Sie ist nun abhängig davon, ob die früheren Top-Politiker tatsächlich noch Aufgaben im Zusammenhang mit ihrem früheren Amt übernehmen, also etwa Schirmherrschaften haben und Reden halten. (AFP/dpa/tas)
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