Die Ampel-Koalition will einen neuen gesetzlichen Rahmen für Aktivitäten der Bundestagsfraktionen in den sozialen Medien verankern. Die Fraktionen von SPD, FDP und Grünen teilten am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur mit, der Bundesrechnungshof habe eine klare gesetzliche Regelung für die Social-Media-Arbeit der Fraktionen angemahnt. "Wir wollen aus der Mitte des Parlaments heraus eine rechtssichere Grundlage für die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen schaffen." Dazu fänden gute und konstruktive Gespräche der zuständigen Berichterstatter von SPD, Grünen und FDP statt, auch die Union sei einbezogen worden.
Der Bundesrechnungshof hatte kritisiert, dass die Bundestagsfraktionen bei der Nutzung sozialer Medien Bundesgelder auch "zweck- und damit auch regelwidrig" verwendeten. Der derzeitige Rechtsrahmen begünstige dies. "Er gibt systemisch bedingt erhebliche Fehlanreize, für die eigene Politik, für die eigene Partei und damit für die Wiederwahl zu werben." Das sei regelwidrig.
Der Rechnungshof hatte alle Posts der Fraktionen in der Woche vor der Bundestagswahl 2021 geprüft. Ergebnis: "Größtenteils informierten sie nicht oder nicht nur über Tätigkeiten der Fraktionen oder die Posts enthielten Partei- oder Wahlwerbung und waren damit unzulässig."
Der Bund stelle den Fraktionen Geld- und Sachleistungen von derzeit jährlich 140 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt als Fraktionsmittel zur Verfügung. Damit finanzierten sie unter anderem ihre Öffentlichkeitsarbeit, also auch Auftritte in den sozialen Medien. Der Gesetzgeber bleibe aufgefordert, die Vorgaben zu reformieren und zu präzisieren. Verstöße bräuchten Sanktionen.
Ampel-Fraktionen wollen gesetzliche Anpassung
Nach der Mitteilung der Ampel-Fraktionen ist eine Anpassung des Abgeordnetengesetzes geplant. Es solle künftig deutlicher herausgestellt werden, dass die Fraktionen umfassend über ihre Arbeit im Bundestag berichten, ihre politischen Standpunkte vermitteln und mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Dialog über parlamentarisch-politische Fragen treten könnten. Dazu gehöre insbesondere auch die Kommunikation über digitale Medien. "Klar ist, dass Fraktionen keine Parteiarbeit betreiben dürfen. In Wahlkampfnähe ist eine klare Abgrenzung zur unzulässigen Parteiwerbung besonders wichtig."
Gerade in herausfordernden Zeiten müssten Fraktionen die Bürger über ihre Arbeit transparent und umfassend informieren, so der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner. "Wenn aber die dafür vorgesehenen Öffentlichkeitsmittel missbraucht werden sollten, muss es eine glasklare Rechtsgrundlage für deren schnelle Rückforderung geben. Wir schaffen deshalb klare Regeln für mehr Transparenz und gegen Missbrauch von Steuermitteln."
Die Grünen-Abgeordnete Irene Mihalic sagte, die Grenzen der legitimen Öffentlichkeitsarbeit sollten klargestellt und ein gesetzlicher Rückforderungsanspruch eingeführt werden. "Zukünftig soll die Bundestagspräsidentin zweckwidrig verwendete Mittel vollumfänglich zurückzufordern können. Regelverstöße bleiben damit nicht länger folgenlos. Sechs Wochen vor der Bundestagswahl ist die Öffentlichkeitsarbeit auf parlamentarische Anlässe beschränkt. Denn gerade in der heißen Wahlkampfphase muss eine klare Abgrenzung zur unzulässigen Parteiwerbung sichergestellt werden."
Der FDP-Politiker Stephan Thomae sagte, für eine moderne Öffentlichkeitsarbeit in den digitalen Medien müsse es einen klaren gesetzlichen Rahmen geben. Dieser müsse auch dafür sorgen, dass dafür vorgesehene finanzielle Mittel nur zweckdienlich verwendet werden. © dpa
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