- Ein Zwischenfall ereignet sich vor dem Bundeskanzleramt in Berlin.
- Ein Autofahrer fährt auf das Tor des Amts zu, prallt aber nur leicht dagegen.
- Auf dem Auto stehen Protestsprüche.
Ein 54 Jahre alter Autofahrer hat mit seinem Wagen das Tor des Bundeskanzleramtes in Berlin gerammt. Er beschädigte dabei mit der Front des Wagens das Gittertor leicht, wie ein dpa-Fotograf am Mittwochvormittag berichtete.
Der Fahrer des mit Protestbotschaften versehenen Wagens wurde von der Polizei in Gewahrsam genommen, wie die Berliner Polizei auf Twitter mitteilte. Die Hintergründe waren laut Polizei zunächst unklar.
Autofahrer bremste: Wagen kaum beschädigt, Tor etwas verbeult
Fotos auf Twitter zeigen, dass das Fahrzeug bei dem Vorfall kaum beschädigt wurde. Offenbar bremste der Fahrer des dunklen Kombis vor dem geschlossenen Tor ab, fuhr aber leicht dagegen und verbog mindestens zwei Metallstreben des Gittertores. Die Polizei sperrte den Bereich ab.
Auf die Fahrerseite des Autos hatte jemand eine Beschimpfung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie geschrieben. Dort stand: "Ihr verdammten Kinder- und alte Menschen-Mörder". Auf der anderen Seite stand: "Stop der Globalisierungs-Politik".
Ob der Mann der Polizei bekannt war und ob es sich um einen gezielten Anschlag handelte, war zunächst unklar: Das könne man noch nicht sagen, so eine Polizeisprecherin. Man ermittle in alle Richtungen.
Zur Zeit des Vorfalls tagte das Bundeskabinett
Der Vorfall ereignete sich während der laufenden Sitzung des Bundeskabinetts. Dieses tagt in der Regel mittwochs morgens im Kanzleramt.
Rettungswagen standen in der Nähe. Nach dem Bericht eines dpa-Fotografen soll ein Mensch leicht verletzt und im Krankenwagen behandelt worden sein.
Ob die Aktion womöglich in Zusammenhang mit den jüngsten Protesten gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie steht, war zunächst noch unklar. Im Auto lag ein Ausdruck eines Artikels über eine angeblich wegen des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes verstorbene 13-Jährige. Für die vielfach verbreitete Behauptung gibt es jedoch keinerlei Beweise.
In der vergangenen Woche waren während einer Abstimmung des Bundestages über das Infektionsschutzgesetz Protestkundgebungen in direkter Nähe des Bundestages und vor dem Kanzleramt verboten worden.
Mann fuhr schon einmal gegen das Tor des Kanzleramts
Die Fahrt in den Zufahrtsbereich des Bundeskanzleramtes ist nicht erlaubt. Darauf weist ein Schild hin. Lediglich Fahrradfahrern ist es erlaubt, weiter zu fahren. Allerdings handelt es sich um öffentliches Straßenland. Vor dem Kanzleramt befindet sich ein Tor, das in den Boden versenkt werden kann und meist offen ist.
Bei dem Fahrer des schwarzen Kombis handelt es sich um denselben Mann, der bereits 2014 gegen den Zaun des Bundeskanzleramts gefahren war. Das Kennzeichen ist dasselbe, auf Fotos der Vorfälle, die auch den Fahrer zeigen, ist derselbe Mann zu sehen.
Damals prangte auf einer Seite des Wagens ein Slogan gegen den Klimawandel, auf der anderen eine Liebeserklärung. Verletzt wurde bei dem Zwischenfall damals niemand, das Auto sei sehr langsam unterwegs gewesen, erklärte damals die Polizei. Der Fahrer des Autos wurde festgenommen. (ank/mf/dpa)
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