Kanzleramtschef Helge Braun hat bestätigt, dass die Bundesregierung bei regionalen Corona-Ausbrüchen Ausreisebeschränkungen aus dieser Region erwägt. So könnten mit großflächigen Testreihen nach wenigen Tagen "alle Infektionsketten entdeckt werden".
Die Bundesregierung hat bestätigt, bei Corona-Ausbrüchen regionale Ausreisebeschränkungen zu erwägen.
"Darüber diskutieren wir als eine Maßnahme, ob das nicht am Ende eine bessere Variante ist, als wenn man am Urlaubsort ankommt, um dann zurückgewiesen zu werden", sagte Kanzleramtschef
Die Frage sei, ob es im Falle einer unklaren Infektionssituation nicht sinnvoller sei zu sagen: "Es bleiben hier in dieser Region mal alle zu Hause, möglichst präzise gefasst, da wo man auch wirklich Ausbruchssorgen hat, um dann dort so flächig zu testen, dass man nach wenigen Tagen sagen kann, wir haben alle Infektionsketten entdeckt", erklärte der CDU-Politiker.
Schnelleres Reagieren beim Auftauchen neuer Hotspots
Danach könne man "schnell wieder zur Normalität" übergehen und habe "damit wirklich sehr vollständig die Infektionen erfasst". Es gehe darum, "wie man dieses Verfahren, wenn ein Hotspot plötzlich auftaucht, nochmal optimieren kann, damit wir sehr präzise und möglichst schnell reagieren".
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Zuletzt hatten mehr als 1.000 positiv getestete Mitarbeiter des Fleischverarbeiters Tönnies in Nordrhein-Westfalen zu regionalen Einschränkungen im öffentlichen Leben in den Kreisen Gütersloh und Warendorf geführt. Betroffen waren zeitweise rund 640.000 Einwohner.
Mehrere Bundesländer verhängten Beherbergungsverbote für Menschen aus beiden Kreisen. Inzwischen sind die Auflagen in beiden Kreisen wieder aufgehoben.
Einschränkungen in Gütersloh gekippt
Für den Kreis Gütersloh hatte das Oberverwaltungsgericht Münster am 6. Juli die von der nordrhein-westfälischen Landesregierung verfügten Einschränkungen gekippt. Das zuständige Gesundheitsministerium hätte nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies inzwischen eine differenziertere Regelung erlassen müssen, ein Lockdown für den ganzen Kreis sei nicht mehr verhältnismäßig, hatte das Gericht erklärt.
Bund und Länder hatten Anfang Mai in der Coronakrise vereinbart, dass Beschränkungen erlassen werden, wenn in einem Kreis die Anzahl der Corona-Neuinfektionen den Grenzwert von 50 pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen übersteigt. (dpa/br/dh)
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