Angehörige von kriminellen Clans sollen in Zukunft auch ohne Begehung einer Straftat abgeschoben werden. Das schlägt das Bundesinnenministerium laut einem Medienbericht vor.
Das Bundesinnenministerium unter
Bislang existiert eine ähnlich pauschalisierende Regelung im Ausländerrecht dem Bericht zufolge nur für den Bereich der Terrorismusbekämpfung. Die treffe zum Beispiel Ausländer, die einem Moscheeverein angehören, der an eine terroristische Gruppe gespendet hat. Sie sind demnach selbst dann auszuweisen, wenn sie nicht selbst gegen Gesetze verstoßen haben.
Diese Regelung soll dem "Diskussionsentwurf" aus Faesers Haus nun ausgeweitet werden, wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtete. Dieselbe Härte solle dann auch für Menschen gelten, die einer sogenannten Clan-Struktur angehören.
Clan-Vorschlag soll von Bundesländern gekommen sein
Der Diskussionsentwurf beruht dem Bericht zufolge auf einem Bund-Länder-Treffen im Mai, bei dem verschiedene Änderungen im Asyl- und Ausländerrecht verabredet wurden. Eine Sprecherin des Innenministeriums erklärte nach Angaben der Zeitung, der Clan-Vorschlag sei nicht von Seiten der Ampel-Koalition, sondern von einigen Bundesländern gekommen.
Ob eine solche Regelung indes verhältnismäßig sei, solle nun noch einmal "eingehend mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden erörtert" werden. (AFP/tas)
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