Das neue Onlinezugangsgesetz (OZG 2.0) wird vorerst nicht in Kraft treten. Im Bundesrat fand der Gesetzentwurf, der aus Sicht der Ampel-Koalition die Digitalisierung der Verwaltung voranbringen und mehr Datenschutz gewährleisten würde, am Freitag nicht die erforderliche Mehrheit.
Bundesinnenministerin
"Es sei sehr bedauerlich, dass die unionsgeführten Länder im Bundesrat dem OZG 2.0 heute nicht zugestimmt haben", fügte sie hinzu. Faeser warf den unionsgeführten Ländern vor, damit die weitere Digitalisierung und Modernisierung des Staates aufzuhalten.
Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Johann Saathoff (SPD), hatte in der Sitzung vergeblich mit dem Argument um Zustimmung geworben, das Gesetz sei ein "wichtiges Update einer in die Jahre gekommenen rechtlichen Grundlage" und eine gute Nachricht für Unternehmen.
Das OZG 2.0 bezieht auf Bundesverwaltungen. Es soll aber auch auf die Bundesländer und Kommunen ausstrahlen. Es sieht vor, dass Bund und Länder in einem gemeinsamen Gremium in den kommenden zwei Jahren Standards entwickeln, die für alle Beteiligten verbindlich sind. Damit soll auch verhindert werden, dass in den Verwaltungen mehrfach Software entwickelt wird, um dasselbe Problem zu lösen.
Nach dem Willen der Ampel-Koalition soll auch die Infrastruktur für ein digitales Bürgerkonto nicht mehrfach angeboten werden, sondern sich auf das zentrale Bundeskonto (Bund-ID) konzentrieren. Bislang bieten auch einzelne Bundesländer digitale Bürgerkonten an.
"Dass die Länder das Gesetz im Bundesrat ablehnen, kommt überraschend und wird die Digitalisierung der Verwaltung weiter verzögern", sagte die Grünen-Innenpolitikerin Misbah Khan. In Form einer Protokollerklärung habe bereits "ein weitreichender Kompromiss" auf dem Tisch gelegen, dem sich die Länder nun verweigert hätten. Die Abgeordnete kritisierte: "Die Leidtragenden werden in erster Linie die Bürgerinnen und Bürger sein, die sich nach einer moderneren Verwaltung sehnen." © dpa
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