Wie erwartet muss Whistleblowerin Chelsea Manning erneut ins Gefängnis. Nach einer verweigerten Aussage wurde sie in Beugehaft genommen.
Die frühere Wikileaks-Informantin
Zusätzlich drohte ihr der Richter eine empfindliche Geldstrafe bei weiterer Verweigerungshaltung an, berichtete der Sender CBS von der Verhandlung in Alexandria im US-Staat Virginia. "Ich würde mich lieber zu Tode hungern, als meinen Standpunkt in diesem Fall zu ändern", sagte sie nach Medienberichten, ehe sie aus dem Gerichtssaal abgeführt wurde.
Manning sagt nicht gegen Julian Assange aus
Manning hatte sich geweigert, über den Gründer der Enthüllungs- Plattform Wikileaks,
Es geht dabei um die US-Militäreinsätze und Kriegsverbrechen im Irak und in Afghanistan. Sie war 2010 in Untersuchungshaft genommen worden. 2013 wurde sie bei einem Militärgerichtsverfahren zu 35 Jahren Haft verurteilt.
Manning kam 2017 frei, nachdem der damalige US-Präsident Barack Obama die vorzeitige Freilassung angeordnet hatte. Zuletzt war sie im März nach verweigerter Aussage vor der Grand Jury, die über Anklageerhebung im Fall Assange entscheiden soll, in Beugehaft gekommen.
Assange in Schweden erneut unter Verdacht
Assange hatte sich 2012 in die ecuadorianische Botschaft in London geflüchtet, nachdem er vergeblich versucht hatte, seine Auslieferung an Schweden gerichtlich zu stoppen. Dort wurde wegen Vergewaltigungsvorwürfen gegen ihn ermittelt.
Die Ermittlungen wurden 2017 eingestellt, doch nimmt die schwedische Staatsanwaltschaft ihre Voruntersuchungen jetzt wieder auf. Assange behauptete stets, die Vorwürfe in Schweden seien nur ein Vorwand, um ihn festnehmen und an die USA ausliefern zu können. Er hatte sich 2010 der Polizei zunächst gestellt, war dann aber auf Kaution wieder freigekommen.
Am 11. April dieses Jahres wurde Assange schließlich festgenommen, nachdem ihm die Regierung in Quito das Botschaftsasyl entzogen hatte. Die USA wollen Assange wegen der Veröffentlichung von Militärdokumenten zu den US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan den Prozess machen. © dpa
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