Unter dem Erwartungsdruck der Öffentlichkeit und angesichts der Kritik des politischen Gegners, arbeitet Bundesjustizministerin Christine Lambrecht an der Verschärfung der Strafen gegen pädophile Täter. In einem Punkt aber blockiert die Union die Pläne der SPD-Ministerin.
Bundesjustizministerin
Bisher war hier nur die Rede von einer Strafverschärfung bei gewerbsmäßiger Verbreitung solcher Bilder und Videos.
Lambrecht betonte, hinter Kinderpornografie stehe immer Missbrauch. Mit ihrem Vorstoß geht sie nach eigenen Worten noch über die Position der Union in dieser Frage hinaus.
Lambrecht bekräftigte ihre Ankündigung, künftig jeglichen sexuellen Missbrauch als Verbrechen einzustufen. Minderschwere Fälle werde es nicht mehr geben.
Auch sorglose Jugendliche würden nicht verschont
Einwände, dass dann beispielsweise auch Jugendlichen, die solche Bilder möglicherweise auf dem Smartphone haben, Gefängnisstrafen ab einem Jahr drohen, wies Lambrecht zurück.
Jugendrichter hätten die Möglichkeit, altersentsprechende Strafen zu verhängen. "Ich glaube aber nicht, dass es richtig ist, Jugendlichen zu signalisieren, dass bei Besitz von Kinderpornografie die Verfolgung wegen Geringfügigkeit (...) eingestellt wird. Das wäre ein völlig falsches Signal."
Unionsfraktionsvize
Lambrecht appellierte an die Union, angesichts der jüngsten Fälle von sexuellem Missbrauch die Kinderrechte im Grundgesetz festzuschreiben. Wer es ernst meine mit dem Schutz von Kindern, müsse auch deren Rechte in die Verfassung schreiben, sagte sie in der Debatte. Sie habe dazu einen "maßvollen Vorschlag" vorgelegt.
Frei: "Mit diesem Vorschlag sind wir nicht einverstanden"
Frei bekräftigte jedoch sein Nein zu Lambrechts Plänen. Die Union habe nichts dagegen Kinderrechte, im Grundgesetz zu platzieren. "Aber Sie wissen ganz genau, dass wir mit ihrem Vorschlag nicht einverstanden sind."
Die Justizministerin hatte im November vergangenen Jahres ihren Entwurf vorgelegt, demzufolge im Grundgesetz festgehalten werden soll, dass jedes Kind das "Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte" habe.
In der Union gibt es allerdings Kritik, dass dem Staat mit der geplanten Regelung zuviel Einfluss zulasten der Eltern eingeräumt werde. (AFP/dpa/hau)
Wenn Sie selbst von sexueller Gewalt betroffen sind, wenden Sie sich bitte an das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch 0800 22 55 530 (Deutschland), die Beratungsstelle für misshandelte und sexuell missbrauchte Frauen, Mädchen und Kinder (Tamar) 01 334 0437 (Österreich) beziehungsweise die Opferhilfe bei sexueller Gewalt (Lantana) 031 313 14 00 (Schweiz).
Wenn Sie einen Verdacht oder gar Kenntnis von sexueller Gewalt gegen Dritte haben, wenden Sie sich bitte direkt an jede Polizeidienststelle.
Falls Sie bei sich oder anderen pädophile Neigungen festgestellt haben, wenden Sie sich bitte an das Präventionsnetzwerk "Kein Täter werden".
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