Die große Koalition wollte aussichtslose Asylverfahren beschleunigen und dazu weitere Länder zu sicheren Herkunftsstaaten erklären. Doch im Bundesrat ist sie damit gescheitert. Wenn es nach der CSU geht, soll es nun einen neuen Anlauf geben - ohne die Länder.

Mehr aktuelle News finden Sie hier

Die CSU im Bundestag strebt im Asylrecht einen neuen Anlauf zur Ausweitung der Zahl sicherer Herkunftsstaaten an - diesmal aber ohne Beteiligung des Bundesrats. Mittels eines dort nicht zustimmungspflichtigen einfachen Bundesgesetzes könnte verhindert werden, dass Länder mit grüner und linker Regierungsbeteiligung das Vorhaben in der Länderkammer erneut torpedieren. Ein entsprechendes Vorgehen will die CSU-Landesgruppe im Bundestag auf ihrer am Montag beginnenden Klausurtagung im oberbayerischen Kloster Seeon beschließen. Das Beschlusspapier liegt der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" und der Deutschen Presse-Agentur vor.

Die CSU will durch den Vorstoß nach eigenen Angaben die zügige Abwicklung von aussichtslosen Asylverfahren gewährleisten. Denn Asylanträge von Angehörigen sicherer Herkunftsstaaten werden in der Regel als unbegründet abgelehnt, es sei denn, die Asylbewerber können begründete Hinweise vorbringen, dass ihnen abweichend von der allgemeinen Lage in ihrem Land dennoch politische Verfolgung droht.

Den Bundesrat außen vor lassen

Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hatte vereinbart, dass die Maghreb-Staaten Marokko, Algerien und Tunesien sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Asyl-Anerkennungsquote unter fünf Prozent zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt werden sollten - das Vorhaben war aber im Bundesrat gescheitert. Die CSU will dem Gesetz nun eine Liste aller Staaten mit solch niedrigen Anerkennungsquoten hinzufügen. Das würde dann etwa auch Georgien betreffen. "Die Umsetzung erfolgt als einfaches Bundesgesetz ohne Zustimmungspflicht des Bundesrates", heißt es in dem Papier, das unter Federführung des CSU-Landesgruppenchefs Alexander Dobrindt entstanden ist.

Darin wird auch verlangt, Verstöße gegen das Einreiseverbot hart zu ahnden. "Wer abgeschoben ist, muss draußen bleiben. Wer gegen ein Einreiseverbot verstößt, muss umgehend in Haft. Dass muss auch für die Dauer der Prüfung eines etwaigen Asylantrags gelten." Die CSU fordert die Länder auf, die dafür notwendigen Abschiebehaftplätze bereitzustellen.

Schleierfahndung ausweiten, Bundespolizei aufstocken

In dem Papier geht es auch um die innere Sicherheit. So will die CSU die Schleierfahndung, die in den meisten Bundesländern in einem Bereich von 30 Kilometern hinter der Grenze mit unterschiedlicher Intensität praktiziert wird, auf 50 Kilometer ausweiten. "Das hierfür notwendige Personal bei der Bundespolizei wollen wir entsprechend aufstocken." Die CSU pocht jedoch auf einen "Ländervorbehalt". Das bedeutet, dass etwa die 2018 geschaffene bayerische Grenzpolizei weiterhin die Schleierfahndung an den Grenzen zu den Nachbarländern ausführen soll. (best/dpa)

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.