Bürger und Unternehmen sind auf Fortschritt und einen verlässlichen Rahmen für Innovation angewiesen. Zugleich hinkt Deutschland in der Digitalisierung hinterher. Die neue Bundesregierung muss das ändern.
Wer einen neuen Personalausweis bekommt, der kann dessen Online-Ausweisfunktion erst nutzen, wenn er diese freigeschaltet hat. Man bekommt dazu ein begleitendes Anschreiben mit Zugangsdaten und muss sich erst zusätzlich registrieren.
Das ist vielen zu kompliziert und der digitale Zusatznutzen verpufft. Das könnte eine neue Bundesregierung ändern und den Ausweis schon freigeschaltet ausliefern. So kann man der Digitalisierung und Entbürokratisierung konkret einen kleinen Schub geben.
Probleme bei der Digitalisierung in Deutschland
Es gibt aber auch grundsätzliche Probleme. So haben es Bürger und Wirtschaftsunternehmen in Europa und Deutschland neben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit einer Vielzahl von Datenakten zu tun, bei denen es zwar um Daten, aber nicht um Datenschutz geht.
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Zentral sind der Daten-Governance-Rechtsakt (DGA), die Datenverordnung (DA), das Gesetz über digitale Märkte (DMA), das Gesetz über digitale Dienste (DSA) und die Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO).
Die Gesetze regeln die Strukturen des Datenaustauschs (DGA), das Datenteilen zu wirtschaftlichen Zwecken für Nutzer und Unternehmen (DA), die Sicherung des Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt gegenüber den internationalen "Tech-Giganten" (DMA) und den Schutz der Meinungsfreiheit und der Bekämpfung von "Hasskriminalität" auf Plattformen wie sozialen Netzwerken (DSA).
Diese Rechtsakte werden von unterschiedlichen Behörden vollzogen. Sie sind damit teilweise überfordert und überlastet. Das Recht ist faktisch kaum vollziehbar.
Datenschutz: 18 Behörden und 17 Gesetze
Allein die Durchführung der DSGVO obliegt in Bund und Ländern 18 Behörden. Es gibt ein Bundesdatenschutzgesetz und 16 Landesdatenschutzgesetze. Jede Aufsichtsbehörde ist völlig unabhängig und dennoch muss die DSGVO einheitlich ausgelegt werden.
Der Knackpunkt der Datenpolitik ist das Fehlen von Koordination. Diese Koordinationsaufgabe ist aber zentral und eine Vereinheitlichung und Systematisierung des Digital- und Datenrechts in Deutschland ist elementar. Sie kann nicht dezentral und ressortübergreifend gelingen.
Wir brauchen ein Digitalministerium
Deshalb ist es Zeit für ein "echtes" Digitalministerium. Dieses müsste als Querschnittsministerium schnell mit eigenen Haushaltsmitteln ausgestattet werden und für die Digitalpolitik der Bundesregierung zuständig sein. So könnte es eine effektive und effiziente Digitalisierung vorantreiben.
Wichtige erste Projekte wären die Systematisierung des Datenrechts, das Vorantreiben der Verwaltungsdigitalisierung, und die digitalpolitische Koordination innerhalb der Bundesregierung und der Bundesbehörden sowie zwischen Bund, Ländern und EU.
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