Die sitzen nur rum, die haben eh keine Lust auf irgendwas. Vorwürfe wie diese gehören zum Standard-Repertoire von Flüchtlingsgegnern. Doch unabhängig von ihren vorhandenen Qualifikationen dürfen die meisten Migranten für eine bestimmte Zeit überhaupt nicht tätig werden - selbst wenn sie das wollen. Dabei hängt es stets von ihrem exakten Aufenthaltsstatus ab, was sie wann tun dürfen – und maßgeblich davon, wie schnell die deutschen Behörden arbeiten. Ein Überblick.
Reinigungskräfte, Pflegepersonal oder Schnellimbissverkäufer: Es gibt in Deutschland Arbeitsbereiche, die ohne Arbeiter aus dem Ausland nicht ausreichend besetzt werden könnten.
Seit Krieg, Hunger und Vertreibung Menschen aus Nahost oder Teilen Afrikas zu Tausenden nach Deutschland treiben, sollte demzufolge auch das Angebot an Arbeitnehmern steigen – oder?
"Wir könnten sofort viele Menschen integrieren, aber wir dürfen nicht", klagte Valerie Holsboer, die Hauptgeschäftsführerin vom Bundesverband der Systemgastronomie (BdS), im September 2015 der "Welt".
Nach Angaben von Holsboer könne die Fastfood-Branche sofort mindestens 3.000 Menschen einstellen. Die Vorrangprüfung verhindere das aber, so die BdS-Frau. Doch was ist eine Vorrangprüfung? Und was müssen Flüchtlinge tun, um in Deutschland überhaupt arbeiten zu dürfen? Die wichtigsten Fragen im Überblick.
Hat Deutschland Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften?
Ja. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat erst im Februar 2016 darauf hingewiesen, dass 350.000 Flüchtlinge jährlich für den deutschen Arbeitsmarkt kein Problem seien. "Denn jährlich entstehen rund 700.000 Arbeitsplätze neu", sagte BA-Vorstand Detlef Scheele der "Welt".
Die neuen Mitbewerber am Arbeitsmarkt würden laut Angaben von Scheele dabei nicht in Konkurrenz zu deutschen Arbeitssuchenden stehen, da die Anzahl der Flüchtlinge dafür zu gering sei.
Die EU-Kommission hat zudem im November 2015 Berechnungen veröffentlicht, wonach auch die Konjunktur von der gestiegenen Migration profitiere. Die Wirtschaftsleistung könne bis zum Jahr 2020 um etwa 0,7 Prozent zulegen, so die Brüsseler Behörde.
Dürfen Flüchtlinge arbeiten?
Das hängt von ihrem jeweiligen Aufenthaltsstatus ab. In den ersten drei Monaten nach der Ankunft in Deutschland darf grundsätzlich kein Schutzsuchender arbeiten. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis, die als anerkannte Asylbewerber gelten, dürfen danach uneingeschränkt arbeiten – sei es als Beschäftigte oder als Selbstständige.
Menschen, die sich um Asyl beworben haben, deren Antrag aber noch geprüft wird, haben lediglich eine sogenannte Aufenthaltsgestattung. Damit dürfen sie bis zum Abschluss des Asylverfahrens zwar in Deutschland leben, aber nur unter bestimmten Bedingungen arbeiten.
Dasselbe gilt für Menschen, die nur ein Duldungsrecht erhalten haben. Deren Asylerfahren wurde zwar abgelehnt, dennoch werden sie vorerst nicht abgeschoben.
Unter welchen Umständen dürfen Menschen im Asylverfahren arbeiten?
Grundvoraussetzung einer jeden Tätigkeit ist eine Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung bei der zuständigen Ausländerbehörde. Die Stelle stimmt die Zulassung mit der örtlichen Arbeitsagentur ab.
Bestimmte Personengruppen jedoch bekommen grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigung: Wer lediglich eine Aufenthaltsgestattung hat und in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen muss, darf grundsätzlich nicht arbeiten. Das gilt beispielsweise für alle Menschen aus als sicher eingestuften Herkunftsländern.
Was ist die Vorrangprüfung?
Die Vorrangprüfung stellt fest, ob sich auch ein Arbeitssuchender aus Deutschland oder der EU für eine betreffende Stelle findet. 15 Monaten nach Ankunft in Deutschland entfällt diese Prüfung. Problematisch für die Flüchtlinge dabei: In strukturschwachen Regionen kommen die Neuankömmlinge praktisch nicht zum Zug, weil Arbeitssuchende aus der EU in der Priorisierung fast immer vor ihnen liegen.
Eine Ausnahme bei der Vorrangprüfung sind Berufe auf der sogenannten Positiv-Liste. Dafür benötigen sie keine gesonderte Arbeitserlaubnis. Darauf stehen sehr stark nachgefragte Berufe, beispielsweise Klempner, Ingenieure oder Altenpfleger.
Welche Arbeiten dürfen Migranten verrichten?
Flüchtlinge mit einer Arbeitserlaubnis dürfen fast alle Arbeiten als Beschäftigte oder Angestellte ohne Einschränkung verrichten – wenn die Ausländerbehörde den Job genehmigt. Die Stelle muss eine Zustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) einholen.
Darum dürfen beispielsweise Zeitarbeitsfirmen keine Geduldete und Asylbewerber beschäftigen. Denn die Firmen können der BA nicht im Vorfeld mitteilen, wann und wo die Flüchtlinge genau arbeiten.
Wie beeinflusst die Residenzpflicht die Arbeit der Flüchtlinge?
Ein aktuelles EU-Urteil gestattet Menschen, die einen Status als subsidiär Schutzberechtigter besitzen, dass sie sich ihren Wohnsitz in Deutschland unter bestimmten Umständen nicht frei auswählen dürfen.
Wohnsitzauflagen können beispielsweise zulässig sein, wenn sie die Integration fördern, die Bildung sozialer Brennpunkte vermeiden und die Belastungen gleichmäßig auf die Kommunen verteilen. Solche Menschen erhalten in Deutschland eine vorerst einjährige Aufenthaltserlaubnis. Für sie gelten dieselben Auflagen wie für Menschen, die sich im Asylverfahren befinden.
Wie viel Geld dürfen Flüchtlinge verdienen?
Für diejenigen, die eine Arbeitserlaubnis besitzen, besteht keine Verdienstobergrenze.
Fördert die aktuelle Situation die Integration der Flüchtlinge?
Das trifft nur teilweise zu. "Obwohl zwei Drittel der Asylbewerber im erwerbsfähigen Alter sind und Qualifikationen mitbringen, liegen Fähigkeiten, Motivation und Energie der hier lebenden Asylbewerber oft monatelang brach", bilanziert beispielsweise eine Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2015 mit dem Titel "Die Arbeitsintegration von Flüchtlingen in Deutschland".
Als Handlungsempfehlung formulieren die Autoren: "Neben der Verkürzung der Asylverfahren braucht es eine konsequente Integrationsperspektive als Prinzip des Aufnahmesystems."
Das sei für Flüchtlinge sinnvoller, als "ihre Energie auf die Überwindung von Mauern, die Finanzierung von Schleppern und die Auseinandersetzung mit Behörden und einschränkenden Gesetzen richten zu müssen."
Erste große Flüchtlings-Jobbörse öffnete in Berlin:
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