Im Streit um die Einführung einer Grundrente kommt die Koalition nach einer Nachtsitzung einer Lösung näher. Die Linke fordert derweil, die wachsende Steuerbelastung für Rentnerinnen und Rentner zu bekämpfen.
Im Koalitionsstreit um die Einführung einer Grundrente wird eine Einigung wahrscheinlicher.
Eine Arbeitsgruppe mit Spitzenpolitikern von Union und SPD beendete nach rund elfstündigen Beratungen in der Nacht zum Freitag ihre Arbeit, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen erfuhr.
Das Thema Grundrente wandert weiter in den Koalitionsausschuss
Voraussichtlich werde das geplante Projekt an diesem Montag im Koalitionsausschuss bei Kanzlerin Angela Merkel (CDU) weiterbesprochen, wie es von anderer Seite hieß. Einzelheiten wurden zunächst nicht bekannt.
Derweil nimmt die steuerliche Belastung für Rentner immer weiter zu. Die Einkommensteuer wird für Ruheständler in Deutschland Zug um Zug zur Belastung und mindert die Rente.
So flossen nach den jüngsten Zahlen 2015 rund 34,65 Milliarden Euro Einkommensteuer von Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften an den Staat, wie eine Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linken im Bundestag zeigt, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Im Jahr zuvor waren es erst 31,44 Milliarden Euro - 2005 erst 15,55 Milliarden Euro.
Während es beim gesamten Steueraufkommen zwischen 2005 und 2015 eine Steigerung von rund 50 Prozent gab, waren es bei der Einkommensteuer der Rentner rund 130 Prozent.
Linksfraktionschef
Bartsch forderte eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags, "damit nicht ohnehin schon schmale Renten faktisch weiter sinken", wie Bartsch sagte.
Rentensteuer wurde 2005 eingeführt
Die seit 2005 erhobene Rentensteuer trifft jedes Jahr mehr Ruheständler. Infolge des steigenden steuerpflichtigen Teils der Rente sowie von Rentenerhöhungen werden immer mehr Neurentner vom Fiskus zur Kasse gebeten.
Ob Senioren eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von der Höhe ihrer steuerpflichtigen Einkünfte insgesamt ab - neben Renteneinkünften also auch von weiteren Einnahmen wie Erträgen aus Kapitalanlagen, Mieteinnahmen oder Betriebsrenten.
Fällig wird sie, wenn die Gesamteinkünfte eines Rentners über dem Grundfreibetrag (9.168 Euro/Verheiratete 18.336 Euro) liegen. (hau/dpa)
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