Zum ersten Mal hat sich die EU auf eine gemeinsame Vereinbarung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen geeinigt. Hierbei handelt es sich lediglich um einen Kompromiss, der ausgerechnet den Straftatbestand der Vergewaltigung rausnimmt. Ein großer Wurf scheiterte am Widerstand von Deutschland und Frankreich.

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Erstmals haben sich die EU-Mitgliedstaaten und das Parlament auf eine Vereinbarung gegen Gewalt an Frauen geeinigt. "Wir haben eine Vereinbarung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt", teilte die EU-Kommissarin für Werte und Transparenz, Vera Jourova, am Dienstag über Onlinenetzwerke mit. Anders als von Kommission und Parlament vorgeschlagen, deckt der Text aufgrund des Widerstands aus Mitgliedsländern wie Deutschland und Frankreich den Straftatbestand der Vergewaltigung jedoch nicht ab.

Gewalt oder Drohungen führen nicht in jedem Land zu einer Strafverfolgung

Die EU-Kommission hatte die Richtlinie gegen Gewalt an Frauen zum Internationalen Frauentag am 8. März 2022 vorgeschlagen. Täter sollten damit EU-weit wegen Vergewaltigung belangt werden können, auch wenn sie das Opfer nicht geschlagen oder bedroht haben. Bisher sind in 18 der 27 Mitgliedstaaten Gewalt oder Drohungen Voraussetzung für eine Strafverfolgung.

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Frauenrechtlerinnen erhofften sich, mit der Neuregelung könne das Prinzip "Ja heißt Ja" europaweit Gültigkeit erhalten. Unter anderem in Schweden und Spanien gilt dies bereits: Frauen müssen dem Sex ausdrücklich zustimmen, damit er als einvernehmlich gilt.

In Deutschland gilt "Nein heißt Nein"

In Deutschland gilt seit einer Reform des Sexualstrafrechts 2016 dagegen das Prinzip "Nein heißt Nein". Eine Vergewaltigung liegt nur dann vor, wenn Frauen den Sex deutlich ablehnen. Sie müssen sich seit der Reform aber nicht mehr unbedingt körperlich wehren, sondern können dies auch durch Worte oder Gesten zum Ausdruck bringen.

In anderen Punkten konnten die EU-Mitgliedstaaten und das Parlament dagegen eine Einigung erzielen. Mit der Vereinbarung gegen Gewalt an Frauen soll etwa die weibliche Genitalverstümmelung in ganz Europa als Straftat gelten. Auch die Zwangsehe, Stalking und Mobbing von Frauen im Internet sollen EU-weit unter Strafe gestellt werden. Das Gleiche gilt für das böswillige Weiterverbreiten intimer Aufnahmen.(dpa/jst)

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