Die Wahlerfolge zahlen sich für die Grünen auch finanziell aus. Laut einem Zeitungsbericht darf die Partei mit knapp fünf Millionen Euro mehr Zuwendungen rechnen als im vergangenen Jahr.
Die Grünen werden einem Zeitungsbericht zufolge für dieses Jahr knapp fünf Millionen Euro mehr als 2018 aus der sogenannten staatlichen Grund- oder Teilfinanzierung erhalten.
Wie "Welt am Sonntag" berichtete, steigen dank guter Ergebnisse insbesondere bei der Europawahl und verschiedenen Landtagswahlen die Zuwendung aus dem früher als Wahlkampfkostenerstattung bezeichneten Topf von 19,9 Millionen auf 24,6 Millionen Euro.
Die anrechenbaren Zuwendungen aus Mitglieds- und Mandatsbeiträgen sowie Spenden bis 3300 Euro pro Person lagen demnach 2018 bei 20,4 Millionen Euro und damit noch höher als im Bundestagswahljahr 2017. "Das ist herausragend und wahrscheinlich keiner anderen Partei gelungen", sagte Bundesgeschäftsführer
Grüne: Geld dank guter Europa- und Landtagswahlen
Der Zuschuss aus Steuergeldern für erzielte Stimmen darf laut "Welt am Sonntag" nicht höher sein als die Partei-Einnahmen, insbesondere Beiträge und Spenden. Positiv wirkten sich für die Grünen insbesondere die starken Ergebnisse bei der Europawahl und bei verschiedenen Landtagswahlen im vorigen Jahr aus, insbesondere in Bayern und Hessen.
Wie die Zeitung weiter berichtete (Artikel hinter Bezahlschranke), profitieren die Grünen auch von zahlreichen Eintritten. Anfang September zählten sie 90.000 Mitglieder, von denen allein im ersten Halbjahr 10.000 beigetreten waren. Das macht demnach 2020 eine halbe Million Euro zusätzlich.
AfD: Rechnerisch Anspruch auf mehr - praktisch aber nicht
Die AfD dagegen kann laut "Welt am Sonntag" 2020 trotz ihrer hohen Stimmenzuwächse bei der Europawahl und den Landtagswahlen des Jahres 2019 nicht auf höhere Zuschüsse aus der staatlichen Parteienfinanzierung hoffen. Grund dafür sei vergleichsweise geringe Höhe von eigenen Einnahmen der Partei.
Zwar wird die AfD im Jahr 2019 nach Berechnungen der Zeitung sowie einer Abschätzung für die Thüringer Landtagswahl am 27. Oktober ihr bundesweites Gesamt-Stimmenkonto um rund 2,6 Millionen Listenstimmen auf rund 14,8 Millionen steigern und damit ihre rechnerischen Ansprüche auf Zuschüsse aus der staatlichen Parteienteilfinanzierung stark erhöhen.
Diese Erhöhung der rechnerischen Ansprüche könne bei der AfD aber nicht greifen, weil laut Gesetz die staatlichen Zuschüsse nicht höher sein dürfen als die Summe der Einnahmen, die eine Partei selbst durch Beiträgen, Spenden und sonstige Gewinne erwirtschaftet.
Diese Einnahmen waren bei der AfD demnach schon bei den Berechnungen für die staatliche Parteienfinanzierung des Jahres 2018 niedriger als die rechnerischen Ansprüche. Mit diesem Problem ist die AfD auch bei der im kommenden Jahr anstehenden Berechnung der staatlichen Parteienfinanzierung für das Jahr 2019 konfrontiert. Nach Informationen des Blattes sind die selbst erwirtschafteten Einnahmen der AfD in dem nun maßgeblichen Rechenschaftsjahr 2018 sogar noch gesunken. (hub/afp)
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