Am Freitag debattiert der Bundestag erstmals über das Rentenpaket II. Die Bundesregierung will damit das Rentenniveau sichern. Doch die Pläne stoßen auch auf Widerstand.

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Die Lage des Rentensystems ist verzwickt: Die Bevölkerung in Deutschland altert und immer weniger Berufstätige stehen immer mehr Rentnerinnen und Rentner gegenüber. Zugleich soll die ältere Generation genug vom Staat bekommen, damit Altersarmut nicht zum Normalfall wird.

Mit dem Rentenpaket II, das am Freitag erstmal im Bundestag diskutiert wird, versucht sich die Regierung an einer Lösung - die ist allerdings sehr umstritten. Ein Überblick:

Was soll sich mit dem Rentenpaket II ändern?

Kern des Vorhabens ist ein längeres Festschreiben des Rentenniveaus von 48 Prozent. Diese sogenannte Haltelinie gilt aktuell nur noch bis nächstes Jahr. Laut Gesetzentwurf soll sie bis einschließlich zur Rentenanpassung im Juli 2039 gelten - damit würde sie sich auf die Rentenauszahlungen bis Juni 2040 auswirken. Bis zu diesem Zeitpunkt würde das Niveau sonst laut Regierung auf 44,9 Prozent sinken.

Das Rentenniveau drückt aus, bei wie viel Prozent des Durchschnittseinkommen die Standardrente liegt. Diese wiederum wird nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsgehalt gezahlt. Die individuelle Rentenzahlung kann davon selbstverständlich deutlich abweichen.

Was kosten die geplanten Änderungen?

Das Bundessozialministerium hat in seinem Gesetzentwurf konkrete Berechnungen angestellt. Demnach liegen die Ausgaben der Rentenversicherung in den nächsten Jahren mit den geplanten Änderungen auf ähnlichem Niveau wie ohne Gesetzesnovelle.

Später geht die Schere aber auseinander. Zum Beispiel sorgen die Änderungen im Jahr 2040 demnach für Zusatzausgaben der Rentenversicherung von gut 40 Milliarden Euro. 2045 sind es fast 50 Milliarden. Auch die Zuschüsse des Bundes an die Rentenversicherung steigen.

Gleichzeitig wird der Rentenbeitragssatz erhöht. Er liegt seit 2018 bei 18,6 Prozent des Bruttolohns. Die Verlängerung der Haltelinie "führt unter Berücksichtigung aller Maßnahmen ab dem Jahr 2028 zu einer stärkeren, aber vertretbaren Erhöhung des Beitragssatzes als nach geltendem Rechtstand", heißt es im Gesetzentwurf. Demnach wird der Beitrag 2028 bei 20,0 Prozent liegen, 2030 bei 20,6 Prozent und ab 2035 bei 22,3 Prozent. Ohne die geplanten Änderungen geht die Regierung von 21,3 Prozent bis ins Jahr 2045 aus.

Was ist mit der Aktienrente?

Auch um sie geht es in dem Gesetzentwurf - die Regierung nennt das Projekt jetzt Generationenkapital. Vorgesehen ist, dass der Bund dafür dieses Jahr zwölf Milliarden Euro als Darlehen zur Verfügung stellt; in den Folgejahren steigt die Summe jeweils um drei Prozent. Eine noch zu gründende Stiftung soll das Geld verwalten und gewinnbringend am Kapitalmarkt investieren.

Ab 2036 sollen so Ausschüttungen von durchschnittlich zehn Milliarden Euro jährlich an die Rentenversicherung ermöglicht werden. Dies soll "einen Beitrag zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung" erbringen. Ohne Generationenkapital würde der Beitragssatz laut Regierung im Jahr 2045 bei 22,7 Prozent liegen.

Warum ist das Paket umstritten?

Insbesondere wegen der steigenden Beitragssätze. So warnen etwa Vertreter der FDP vor einer übermäßigen Belastung der jungen Generation und wollen nachverhandeln. Auch eine Analyse des Ifo-Instituts in Dresden fällt kritisch aus: "Im Ergebnis zählen alle Kohorten, die jünger als 26 Jahre sind, zu den Verlierern der Rentenreform", heißt es in einem Aufsatz von Ende August. Außerdem helfe das Rentenpaket II nicht, die "Nachhaltigkeit der Rentenfinanzierung" zu erhöhen.

Der Bundesrechnungshof ist ebenfalls unzufrieden. In einem Gutachten, aus dem der "Spiegel" zitierte, warnen die Rechnungsprüfer vor "enormen Ausgabensteigerungen der Rentenversicherung" und der damit einhergehenden deutlichen Erhöhung der Beitragssätze. Das Generationenkapital verspreche zugleich nur geringe Entlastung. (afp/bearbeitet von fab)

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