Seit Tagen steht das Beherbergungsverbot für Personen aus deutschen Corona-Risikogebieten in der Kritik. Ein Gericht hat das Verbot nun in Baden-Württemberg gekippt, Sachsens Regierung beendet die Maßnahme von sich aus.

Mehr aktuelle News finden Sie hier

Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom Donnerstag einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben.

Dieses gilt bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 oder mehr neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden. Die Antragsteller kommen aus dem Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen, der über dieser Marke liegt. Sie hatten einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht.

Das Beherbergungsverbot ist in Baden-Württemberg damit vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht am Donnerstag in Mannheim mitteilte. Es können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Fast zeitgleich hebt auch Sachsen das Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Risikogebieten auf. Das kündigte die Regierung am Donnerstag nach einem Gespräch mit Landräten und Bürgermeistern aus dem Freistaat an. Die Regelung soll ab Samstag gelten.

Gericht sieht Hotels nicht als Infektions-"Treiber"

Das Gericht in Baden-Württemberg sah den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Das Land habe auch nicht darlegen können, dass Hotels und Pensionen "Treiber" des Infektionsgeschehens seien, so dass drastische Maßnahmen nötig seien.

Es sei den Antragstellern auch nicht zumutbar, bis zu 48 Stunden vor Ankunft genommene negative Corona-Tests vorzulegen. Man könne nicht gewährleisten, dass Reisende in so kurzer Zeit einen Corona-Test erlangen könnten. (dpa/thp/mf)  © dpa

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.