Es zeichnete sich in den vergangenen Tagen schon ab: In Bayern dürfen wieder Gottesdienste mit Besuchern stattfinden. Aber es gibt Auflagen.
Trotz der andauernden Coronakrise sollen ab dem 4. Mai öffentliche Gottesdienste in Bayern wieder unter strengen Auflagen erlaubt werden.
Es gelte nach wie vor Vorsicht und Umsicht: Aus Begegnungen des Glaubens sollten keine neuen Infektionen entstehen, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Freitag am Rande einer Landtagssitzung in München. Es sei aber wichtig, das Grundrecht der Religionsausübung wieder zu ermöglichen.
Hygiene-Konzepte, Masken und Mindestabstände sind Vorschrift
Zu den Auflagen gehören Hygiene-Konzepte, das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und Mindestabstände von zwei Metern zwischen den Gottesdienstbesuchern. Die Lockerungen sollen für alle Glaubensgemeinschaften gelten.
Bayern ist nicht das erste Bundesland, welches Versammlungen von Gläubigen wieder zulassen will. Vorreiter war Sachsen, hier werden seit dieser Woche schon wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert. Auch Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Brandenburg hatten dies für Anfang Mai angekündigt.
Vertreter von Bund und Ländern sprechen an diesem Freitag über ein Konzept zur Lockerung der Corona-Auflagen für Kirchen, Moscheen oder Synagogen.
Glaubensgemeinschaften forderten Lockerung ein
Seit dem 21. März gelten in Bayern wegen der hohen Ansteckungsgefahr mit dem neuartigen Coronavirus Ausgangsbeschränkungen, die auch Großveranstaltungen und den Besuch von Gottesdiensten untersagen.
Während Großveranstaltungen wie Konzerte oder Feste bis mindestens 31. August verboten bleiben, hatte sich bei den Gottesdiensten schon in den vergangenen Tagen und Wochen eine Lockerung angekündigt.
Auch zahlreiche Vertreter von Glaubensgemeinschaften hatten jüngst eine Lockerung ab Mai eingefordert - darunter die katholische Kirche. (jwo/dpa)
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