- Die Bundesregierung hat ihre Pläne für das zukünftige Bürgergeld vorgestellt, welches das bisherige Arbeitslosengeld II ersetzen soll.
- Noch sind aber nicht alle wichtigen Fragen geklärt.
- Die umstrittenen Sanktionen sollen nicht ganz abgeschafft werden.
Aus Hartz IV wird das Bürgergeld: Die Ampel-Koalition will weg vom alten System der Grundsicherung. Arbeitsminister
Wie hoch wird das Bürgergeld ausfallen?
Heil ist fest entschlossen, eine Anhebung durchzusetzen – ihm schwebt ein Plus von etwa 40 bis 50 Euro vor. Sein Argument: das aktuelle System der Berechnung hinkt der galoppierenden Inflation hinterher. Er stößt dabei aber bislang auf Widerstand der FDP. Die genaue Höhe will der Minister auf der Grundlage von Berechnungen festlegen, die noch nicht vorliegen.
Wie wird die Arbeitsvermittlung aussehen und was wird aus den bisherigen Sanktionen?
Heils Entwurf sieht vor, dass die Arbeitssuchenden mit den Jobcentern einen Kooperationsplan abschließen. Am Anfang steht dabei eine halbjährige "Vertrauenszeit", in der Betroffenen keine Leistungskürzungen drohen. Das ändert sich nach Ablauf der sechs Monate. Dann drohen durchaus Leistungskürzungen – etwa, wenn man sich nicht um eine angebotene Stelle bewirbt.
Dabei wird es aber enge Grenzen geben: Die Kürzungen sollen anders als in der Vergangenheit bei jungen Menschen nicht höher ausfallen dürfen als bei Älteren, außerdem sind Einschnitte bei den Kosten der Unterkunft ausgeschlossen. Damit folgt Heil den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Was gilt künftig für die Weiterbildung?
Der sogenannte Vermittlungsvorrang entfällt. Bislang scheiterte die Berufsausbildung eines Arbeitslosen oft daran, dass er vorrangig einen Aushilfsjob annehmen muss. Außerdem werden Anreize für eine Weiterbildung eingeführt. Die bereits bestehende Weiterbildungsprämie wird entfristet, zudem wird ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro gezahlt.
Darf man seine bisherige Wohnung behalten?
In den ersten beiden Jahren überprüfen die Jobcenter nicht, ob eine Wohnung angemessen ist. Menschen, die arbeitslos sind und sich einen neuen Job suchen müssen, sollen sich nicht auch noch um ihre Wohnung sorgen müssen, lautet Heils Begründung.
Welches Vermögen darf man behalten?
In den ersten 24 Monaten werden Leistungen dann gewährt, wenn kein "erhebliches Vermögen" vorhanden ist. Hier gilt die Grenze von 60.000 Euro für den eigentlichen Leistungsbezieher und 30.000 Euro für jeden weiteren Menschen in der Bedarfsgemeinschaft.
Das langfristige Schonvermögen wird auf 15.000 Euro erhöht. Zudem wird nicht mehr geprüft, ob das eigene Auto oder die eigene Wohnung angemessen sind.
Welche Zuverdienstmöglichkeiten sind geplant?
Die Freibeträge für Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs sowie für Auszubildende erhöhen sich auf 520 Euro.
Können die Jobcenter auch künftig von den Leistungsbeziehern Geld zurückfordern?
Ja, allerdings gilt hier eine Bagatellgrenze von 50 Euro. Erst wenn es um höhere Beträge geht, fordern die Jobcenter Geld zurück, das der Leistungsempfänger zu Unrecht bekommen hat. (AFP/okb)
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