Manche abgelehnte Asylbewerber müssen aus Deutschland ausreisen, sind aber im Land fest verwurzelt und engagieren sich zum Beispiel ehrenamtlich. Für sie gibt es sogenannte Härtefallkommissionen. In Sachsen hat die Einrichtung jetzt ihre Bilanz für das vergangene Jahr vorgelegt.

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Durch das Wirken der Härtefallkommission in Sachsen erhielten im vergangenen Jahr 23 abgelehnte Asylbewerber doch noch eine Aufenthaltserlaubnis. Darunter waren acht Kinder. Insgesamt gingen bei der Kommission 43 neue Anträge ein, die 77 von Abschiebung bedrohte Personen aus Venezuela, Georgien und dem Irak betrafen, darunter 23 Kinder. 13 Anträge wurden wieder zurückgezogen.

Was ist die Härtefallkommission?

Die Härtefallkommission gibt es im Freistaat Sachsen seit 2005. Sie besteht aus neun Mitgliedern, die von der Landesregierung, Kommunen, Verbänden und Kirchen entsandt werden. Nur eines dieser Mitglieder oder ein Stellvertreter kann die Kommission auffordern, sich mit einem Härtefall zu befassen.

Es geht dabei um Menschen, die Deutschland eigentlich verlassen müssen – denen man die Ausreise aber nicht zumuten will. Zum Beispiel weil sie hier inzwischen fest verwurzelt sind, sich ehrenamtlich engagieren oder ein schweres gesundheitliches Problem haben.

Wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder der Meinung sind, dass es dringende Gründe gibt, dass diese Person im Land bleiben darf, bittet die Kommission den sächsischen Innenminister um die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

In 21 Fällen sah die Kommission im vergangenen Jahr diese dringenden humanitären oder persönlichen Gründe und stellte diese Härtefallersuchen ans Innenministerium, das endgültig über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entscheidet. In 17 Fällen entsprach es bereits dem Begehren. In vier Fällen hat das Ministerium noch nicht entschieden.

Es gab viele Anträge von Menschen, die "eigentlich hätten ausreisen müssen", berichtete der Kommissionsvorsitzende, Sachsens Ausländerbeauftragter Geert Mackenroth. Zwei der 43 Fälle behandelte die Kommission aufgrund absoluter Ausschlussgründe nicht, zehn werden erst in diesem Jahr beraten.

Individuelle Betrachtung jedes Einzelfalls Standard

Dabei betrachten die Kommissionsmitglieder jeden Einzelfall individuell und dabei neben der Lebenssituation bisherige und zu erwartende Integrationsleistung, Sprachentwicklung, Sicherung des Lebensunterhalts, soziales Umfeld und bisherigen Aufenthalt der Betroffenen. "Härtefälle haben nichts mit der aktuellen Diskussion um vermehrte Abschiebungen zu tun", betonte Mackenroth. (dpa/bearbeitet und erweitert von fab)

Verwendete Quellen

  • dpa
  • Der Sächsische Ausländerbeautragte: Härtfallkommission
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