Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will am Mittwoch gleich drei Gesetzentwürfe ins Bundeskabinett einbringen. Dabei geht es um die Stärkung der Vor-Ort-Apotheken und den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Auch ein Entwurf zur Masern-Impfpflicht steht auf der Tagesordnung.
Einer der Gesetzentwürfe des Gesundheitsministers soll die Vor-Ort-Apotheken stärken. Egal, ob ein Versicherter seine verschreibungspflichtigen Arzneimittel in einer lokalen Apotheke oder einer Versandapotheke kauft, der Preis soll künftig gleich sein. Damit reagiert
Es gibt aber erhebliche Bedenken, ob die jetzt geplante Neuregelung mit EU-Recht vereinbar ist. Gegen Deutschland läuft wegen der Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln schon seit Jahren ein Vertragsverletzungsverfahren.
Mehr Geld für Nacht- und Notdienste
Spahn hat zu einem Trick gegriffen, um seine geplante Neuregelung "europafest" zu machen. Er schreibt in seinem Entwurf das Rabattverbot im Sozialgesetzbuch fest, das dem Zugriff der EU entzogen ist. Ob diese Regelung Bestand haben wird, bleibt abzuwarten.
Um die aufwendigen Nacht- und Notdienste für die Apotheken vor Ort lukrativer zu machen, sollen sie dafür mehr Geld bekommen. Zudem sollen Apotheker auch die Möglichkeit erhalten, im Rahmen von regionalen Modellvorhaben Erwachsene gegen Grippe zu impfen.
Impfpflicht gegen Masern
Die Impfpflicht soll in Kitas und Schulen ab März kommenden Jahres gelten. Für bereits aufgenommene Kinder sollen ärztliche Nachweise bis 31. Juli 2020 vorgelegt werden müssen. Sie erfolgen über den Impfpass oder eine Impfbescheinigung - das gilt auch für Erzieher und Lehrer. Bei Impfverweigerern drohen ein Ausschluss vom Kita-Besuch und Bußgelder von bis zu 2.500 Euro bei Schulkindern - wegen der Schulpflicht kann hier kein Ausschluss angeordnet werden.
Eine Impfpflicht soll es dem Entwurf zufolge auch in Flüchtlingsunterkünften sowie für Tagesmütter geben. Zudem sollen verstärkt freiwillige Reihenimpfungen gegen Masern und andere Krankheiten an Schulen angeboten werden. Dafür sollen Krankenkassen und der öffentliche Gesundheitsdienst stärker kooperieren.
Reform des Medizinischen Dienstes
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft Anträge von Versicherten für bestimmte Leistungen und erstellt Gutachten. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Einstufung von Pflegebedürftigen in die verschiedenen Pflegegrade. Allerdings gibt es immer wieder Kritik, der MDK agiere quasi als verlängerter Arm der gesetzlichen Kassen.
Mit Spahns Gesetz soll der Dienst unabhängiger werden, was sich schon am Namen zeigt: Aus dem MDK wird der Medizinische Dienst (MD). Dieser soll keine Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen mehr sein, sondern als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts fungieren. Künftig werden auch Vertreter von Patienten, Pflegebedürftigen und der Verbraucher sowie der Ärzteschaft im Verwaltungsrat vertreten sein, wie aus dem im Mai veröffentlichen Referentenentwurf hervorgeht.
Zudem soll mit dem Gesetz die Überprüfung von Krankenhausabrechnungen reformiert werden: Kliniken, die ordentlich abrechnen, sollen Spahns Plänen zufolge seltener überprüft werden. Hintergrund ist eine rasant steigende Zahl von Abrechnungsprüfungen, die bei den Kliniken Zeit und Personal binden. Es gibt aber auch immer wieder Beschwerden über fehlerhafte Abrechnungen der Krankenhäuser. (awa/afp)
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