- Corona, der Lohn und was davon übrig bleibt: Ab Oktober gelten in den Bereichen Gesundheit und Finanzen neue Regeln, die so neu aber gar nicht sind.
- Bewegung kommt auch in die Frage der Bewältigung der Energiekosten.
Für viele Arbeitnehmer bringt der Oktober ein Gehaltsplus: Der Mindestlohn steigt auf zwölf Euro pro Stunde. Wer einen Minijob hat, darf mehr verdienen. Gleichzeitig kommen neue Pflichten auf Verbraucherinnen und Verbraucher zu. Ein Überblick:
Corona-Regeln
Ab Oktober gelten neue Corona-Regeln. Das neue Infektionsschutzgesetz ist bis 7. April 2023 befristet.
Bundesweit vorgeschrieben werden FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. Auch in Fernzügen gilt weiter eine Maskenpflicht, wobei für Kinder eine einfache OP-Maske reicht. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht weg. In Pflegeheimen und Kliniken muss zudem vor dem Zutritt ein negativer Test vorgelegt werden.
Die Länder können zudem eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen sowie in Innenräumen wie Geschäften und Restaurants vorschreiben, müssen dies aber nicht. Wer einen negativen Test vorzeigt, ist in der Gastronomie und bei Veranstaltungen zwingend von einer solchen Pflicht auszunehmen.
An Schulen und Kitas können Tests vorgeschrieben werden. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich.
Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen. Dazu zählen etwa Besucher-Obergrenzen für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober auf zwölf Euro je Stunde von zuvor 10,45 Euro. Seit 2015 ist der Mindestlohn damit um mehr als 40 Prozent gestiegen.
Diesen Schritt hatte die Regierung beschlossen und nicht die eigens dafür eingesetzte Mindestlohnkommission. Von der Erhöhung im Oktober werden nach Angaben der Bundesregierung mehr als sechs Millionen Menschen profitieren.
Minijobs
Parallel zur Erhöhung des Mindestlohns wird die Entgeltgrenze für Minijobs von bisher 450 Euro angehoben, für die keine Steuern und Sozialabgaben fällig sind. Der monatliche Maximalbetrag liegt ab Oktober bei 520 Euro. Die Entgeltgrenze für Minijobs wird künftig an die Mindestlohnentwicklung gekoppelt sein.
Bei den sogenannten Midijobs verschiebt sich die Grenze von derzeit 1.300 Euro auf 1.600 Euro.
Ende der Grundsteuererklärung
Noch bis zum 31. Oktober haben Immobilieneigentümer Zeit, im Zuge der Grundsteuerreform ihre Grundsteuererklärung einzureichen. Wer dem nicht nachkommt, muss mit Erinnerungsschreiben des Finanzamtes oder Zwangsgeldern rechnen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) betonte allerdings zuletzt, dass er in einer Verlängerung der Abgabefrist weiterhin eine Option sieht. Die Frist beruhe nicht auf einer bundesgesetzlichen Regelung, sondern auf Festlegungen der Länder, betonte ein Sprecher des Finanzministeriums.
Gasumlage
Die Bundesregierung plante eigentlich ab Oktober eine Umlage von 2,419 Cent je Kilowattstunde für alle Gasverbraucher, um Importeure zu stützen. Einige von ihnen sind wegen ausbleibender Gaslieferungen aus Russland in Schieflage geraten. Allerdings ist die Maßnahme ungewiss: Koalitionspolitiker haben angekündigt, dass die Umlage nicht kommen soll.
Mehrwertsteuer auf Gas
Um Verbraucher von den explodierenden Energiekosten zu entlasten, soll voraussichtlich die Mehrwertsteuer auf Erdgas zum 1. Oktober von 19 auf sieben Prozent sinken. Darüber will der Bundestag am Freitag abstimmen.
Geplant war, dass der ermäßigte Steuersatz für Lieferungen über das Erdgasnetz gilt, egal, wie das Gas erzeugt wird - also etwa auch für Gas aus Biogasanlagen.
Heizung
Gebäudeeigentümer mit Gasheizungen sind künftig zur Überprüfung ihrer Heizung und Warmwassererhitzer verpflichtet, um Energie zu sparen. Ein hydraulischer Abgleich etwa soll sicherstellen, dass durch alle Heizkörper die richtige Wassermenge fließen kann, um die gewünschte Temperatur zu liefern. Auch ineffiziente Heizungspumpen sollen ausgetauscht werden
Die Regelung tritt am 1. Oktober in Kraft und gilt für zwei Jahre.
Frankfurter Buchmesse
Auf welche Bücher-Neuheiten kann man sich freuen? Antworten auf diese Frage verspricht die Frankfurter Buchmesse, die am 18. Oktober eröffnet wird. Nach "zwei sehr schweren Jahren" werde die Buchmesse in diesem Jahr wieder "größtenteils physisch" stattfinden, so Direktor Juergen Boos. Die Buchmesse erwartet etwa 4.000 Aussteller aus rund 85 Ländern. (dpa/AFP/hau)
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