Würde die Bundesregierung den Haftbefehl gegen Netanjahu im Fall der Fälle vollstrecken? Bislang hat sich die Bundesregierung dazu äußerst zurückhaltend geäußert. Die Außenministerin schlägt deutlich klarere Töne an.

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Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu könnte bei einer Einreise nach Deutschland eine Verhaftung drohen. "Die Bundesregierung hält sich an Recht und Gesetz, weil niemand über dem Gesetz steht", sagte die Grünen-Politikerin am Rande eines Treffens der G7-Außenminister im italienischen Fiuggi.

"Es gilt die Unabhängigkeit der Justiz, die in diesem Fall zu dem Schluss gekommen ist, dass es hinreichend Indizien für sie gibt, diesen Schritt jetzt zu unternehmen", sagte Baerbock. Sie wolle sich aber nicht in laufende Verfahren einmischen.

Verhaftung Netanjahus in Deutschland für Regierungssprecher "schwer Vorstellbar"

Bislang hatte sich die Bundesregierung deutlich zurückhaltender zu dem Thema geäußert. Vor einigen Tagen hatte Baerbock etwa noch von einer "hypothetischen Frage" gesprochen und eine Prüfung angekündigt.

Regierungssprecher Steffen Hebestreit erklärte derweil am Freitag, die sich aus dem Haftbefehl ergebenden "innerstaatlichen Schritte" würden gewissenhaft geprüft. Gleichzeitig erklärte er, "es fällt mir schwer, mir vorzustellen, dass wir auf dieser Grundlage Verhaftungen durchführen." Weiteres stünde erst an, wenn ein Aufenthalt von Netanjahu und dem ehemaligen Verteidigungsminister Joav Galant in Deutschland absehbar sei.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH ) hatte am Donnerstag Haftbefehle gegen Netanjahu und den kürzlich entlassenen israelischen Verteidigungsminister Joav Galant wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gaza-Krieg erlassen. Vertragsstaaten des IStGH sind eigentlich dazu verpflichtet, die Haftbefehle zu vollstrecken – also auch Deutschland, das sich aber als Verbündeter Israels versteht.

Die Entscheidung des Gerichts ist umstritten. Mehrere Verbündete Israels kritisierten den Haftbefehl - allen voran die USA. Die Vereinigten Staaten erkennen den Gerichtshof allerdings auch nicht an und sind nicht zur Vollstreckung des Haftbefehls verpflichtet. (dpa/bearbeitet von thp)

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