Vor fünf Jahren hat der NSU-Prozess in München begonnen: Seit dem 6. Mai 2013 untersuchte das Münchner Oberlandesgericht die Verbrechen der rechten Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund". Nun ist das Urteil gegen Beate Zschäpe gefallen. Eine Chronologie.

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Das Urteil gegen Beate Zschäpe wird verkündet: Wir sind im Live-Blog dabei

1. Verhandlungstag: 6. Mai 2013

Der Prozess gegen Beate Zschäpe und die vier Mitangeklagten Ralf Wohlleben, Carsten S., Holger S. und André E. beginnt in München. Die mutmaßliche NSU-Terroristin Zschäpe steht im Mittelpunkt der Verhandlungen unter Vorsitz des Richters Manfred Götzl.

Der erste Prozesstag dauert nicht lange: Nach einem Befangenheitsantrag von Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Stahl gegen Götzl, setzt dieser die weitere Prozesswoche ab. Der Befangenheitsantrag wird von Richtern des OLG abgelehnt.

2. Verhandlungstag: 14. Mai 2013

Bundesanwalt Herbert Diemer verliest den 35-seitigen Anklagesatz. Zschäpe wird der Mittäterschaft an allen Verbrechen der Terrorzelle um Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt beschuldigt.

Wohlleben und Carsten S. sollen den beiden die Mordwaffe besorgt haben, mit der sie in Deutschland neun Menschen mit Migrationshintergrund erschossen. Holger G. und André E. wird Unterstützung des NSU vorgeworfen.

5. Verhandlungstag: 4. Juni 2013

Carsten S. gesteht, im Frühjahr 2000 eine Waffe für den NSU besorgt zu haben. Außerdem belastet er mit seiner Aussage Ralf Wohlleben, den Kauf der Waffe eingefädelt und das Geld dafür aufgebracht zu haben.

7. Verhandlungstag: 6. Juni 2013

Holger G. gesteht, 10.000 D-Mark für die Terrorzelle aufbewahrt, Böhnhardt bei der Beschaffung von Reisepass und Führerschein geholfen und für Zschäpe eine AOK-Karte besorgt zu haben.

Auch er belastet Ralf Wohlleben im Hinblick auf die Beschaffung einer Schusswaffe. Holger G. sagt aus, er habe die Waffe von Wohlleben bekommen und nach Zwickau gebracht, um sie Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe zu übergeben.

41. Verhandlungstag: 1. Oktober 2013

Ismael Yozgat, der Vater des Mordopfers Halit Yozgat, sagt als Zeuge aus. Er berichtet zitternd und weinend, wie er seinen sterbenden Sohn fand. "Warum haben Sie mein Lämmchen getötet?", ruft er den Angeklagten zu.

75. Verhandlungstag: 16. Januar 2014

Polizisten sagen zum Mord an ihrer Kollegin Michèle Kiesewetter aus und berichten, wie sie ihre Kollegin im Streifenwagen fanden.

Auch der Polizist Martin A. tritt als Zeuge auf: Er saß mit im Streifenwagen und überlebte einen Kopfschuss. An die Tat kann er sich kaum erinnern.

128. Verhandlungstag: 16. Juli 2014

Zschäpe lässt erklären, sie habe kein Vertrauen mehr in ihre drei Pflichtverteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm.

Richter Götzl bricht daraufhin den Verhandlungstag ab.

216. Verhandlungstag: 7. Juli 2015

Nach langem Hick-Hack hat Zschäpe einen vierten Pflichtverteidiger beigeordnet bekommen. Mehrfach hatten Heer, Stahl und Sturm erfolglos versucht, von ihren Mandaten entbunden zu werden.

Zschäpes neuer Anwalt Mathias Grasel beantragt die Unterbrechung des Prozesses, um sich einarbeiten zu können.

249. Verhandlungstag: 9. Dezember 2015

Zschäpe bricht erstmals ihr Schweigen vor Gericht. Verteidiger Grasel verliest ihre Aussage, in der sie gesteht von allen Taten gewusst, die Morde und Sprengstoffanschläge aber nicht gebilligt zu haben. Von dem Geld, das Böhnhardt und Mundlos bei Raubüberfallen erbeuteten, habe sie profitiert. Außerdem gesteht Zschäpe, die letzte Fluchtwohnung in Zwickau in Brand gesteckt zu haben.

Ihr Verhältnis zu Böhnhardt und Mundlos beschreibt sie als emotionale Abhängigkeit, die sie daran hinderte, aus dem NSU auszusteigen. Ihre Aussage schließt mit einer Entschuldigung an die Opfer.

Die zum Prozess erschienene Tochter des ermordeten Mehmet Kubasik wertet Zschäpes Entschuldigung als "Frechheit". Zschäpe versuche, ihre Rolle herunterzuspielen.

Prozessbeobachter führen Zschäpes neuen Kurs auf Anwalt Grasel und den in derselben Kanzlei tätigen Hermann Borchert zurück, der später als Verteidiger für Zschäpe tätig sein wird. Heer, Sturm und Stahl hatten stets für Zschäpes Schweigen plädiert, während sie aussagen wollte - einer der Gründe, weshalb es zum Bruch kam.

251. Verhandlungstag: 16. Dezember 2015

Auch Ralf Wohlleben äußert sich erstmals vor Gericht. Im Gegensatz zu Zschäpe verliest er seine Aussage selbst, worin er bestreitet, eine der Mordwaffen beschafft zu haben.

Er räumt nur ein, dass Carsten S. mit einer Pistole zu ihm gekommen sei, und er einen Schalldämpfer auf die Waffe geschraubt habe - ohne zu wissen, wofür sie eingesetzt werden solle. Ebenso bestreitet er, Geld für die Anschaffung einer Waffe aufgebracht zu haben.

313. Verhandlungstag: 29. September 2016

Zschäpe ergreift nach dreieinhalb Jahren zum ersten Mal selbst das Wort und verliest eine persönliche Erklärung. Darin behauptet sie, keine Sympathien mehr für nationalistisches Gedankengut zu hegen.

Darüberhinaus bedauere sie ihr "Fehlverhalten" und verurteile, was ihre Freunde Mundlos und Böhnhardt den Opfern "angetan haben".

336. Verhandlungstag: 17. Januar 2017

Der psychiatrische Sachverständige Henning Saß beginnt, sein Gutachten zu Zschäpe vorzustellen. Er bescheinigt ihr einen Mangel an Empathie und die Tendenz, die Verantwortung für problematisches Verhalten auf andere Personen abzuwälzen.

Am Ende wird er ihr volle Schuldfähigkeit bescheinigen und deutlich machen, dass sie möglicherweise immer noch gefährlich sei.

361. Verhandlungstag: 3. Mai 2017

Der von Zschäpes Anwälten benannte Psychiater Joachim Bauer attestiert Zschäpe in seinem Gegen-Gutachten verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer schweren dependenten Persönlichkeitsstörung. Kennzeichen dieser Krankheit sind Trennungsängste, geringes Selbstbewusstsein sowie eine depressive Grundstimmung.

Später wird das Gericht Bauers Gutachten wegen befürchteter Parteilichkeit ablehnen.

375. Verhandlungstag: 25. Juli 2017

Der Vorsitzende Richter Götzl schließt die Beweisaufnahme - nun beginnen die Plädoyers. Bundesanwalt Herbert Diemer sieht alle Anklagepunkte nach der Beweisaufnahme bestätigt und betont, Zschäpe sei Mitgründerin des NSU und Mittäterin bei allen Verbrechen gewesen.

382. Verhandlungstag: 12. September 2017

Zum Abschluss des mehrtägigen Anklage-Plädoyers fordert die Bundesanwaltschaft für Beate Zschäpe lebenslange Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung.

Für André E. und Ralf Wohlleben fordert Bundesanwalt Herbert Diemer zwölf Jahre Haft. Carsten S. drohen drei Jahre Jugendstrafe. Bei dem geständigen Holger G. hält die Bundesanwaltschaft fünf Jahre Haft für ausreichend.

387. Verhandlungstag: 15. November 2017

Erst zwei Monate nach dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft können aufgrund einer Reihe von abgelehnten Befangenheitsanträgen die Nebenkläger mit ihren Vorträgen beginnen.

Die Opferanwältin Edith Lunnebach äußert in ihrem Plädoyer auch Kritik an der Bundesanwaltschaft, da diese davon ausginge, der NSU habe nur aus dem Trio Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe bestanden.

Kritik kommt auch von Anwalt Mehmet Daimagüler: Die Bundesanwaltschaft "entthematisiere" das Polizeiversagen bei den Ermittlungen und wolle vermeiden, dass über die Verstrickungen des Verfassungsschutzes und eingeschleuste V-Leute gesprochen werde.

411. Verhandlungstag: 8. Februar 2018

Die Plädoyers der Nebenkläger kommen nach drei Monaten zum Abschluss. Auch an diesem letzten Tag wird Kritik am Prozess geäußert.

Die Ehefrau des in München erschossenen Griechen Theodoros Boulgarides tritt als Letzte mit ihrem Anwalt auf und zeigt sich enttäuscht, denn "die angeblich lückenlose Aufklärung ist uns so viele Fragen schuldig geblieben". Sie bemängelt auch ein "komplettes Organversagen" der Sicherheitsbehörden.

419. Verhandlungstag: 24. April 2018

Mit einer Verzögerung durch weitere Befangenheitsanträge beginnen die Schlussvortäge der Verteidiger. Zschäpes Anwalt Hermann Borchert wirft der Bundesanwaltschaft vor, eine fehlerhafte und einseitige Beweiswürdigung vorgenommen zu haben. Zschäpes Mittäterschaft sei nicht zu belegen.

Außerdem bezeichnet er seine Mandantin als "charakterstark", obwohl sie von Mundlos und Böhnhardt abhängig gewesen sei.

421. Verhandlungstag: 26. April 2018

Die Verteidiger Borchert und Grasel beenden ihr Plädoyer. Eine "Gesamtfreiheitsstrafe von nicht mehr als zehn Jahren" halten sie für angemessen, da Zschäpe nur für psychische Beihilfe bei fünfzehn Raubüberfällen und besonders schwere Brandstiftung zu bestrafen sei.

Sie halten weder eine Mittäterschaft Zschäpes bei den Morden und Anschlägen des NSU für bewiesen, noch sei ihre Mandantin Angehörige einer terroristischen Vereinigung gewesen.

427. Verhandlungstag: 17. Mai 2018

Seit dem 422. Verhandlungstag halten die Anwälte der Mitangeklagten Zschäpes ihre Plädoyers. Der Schlussvortrag des Wohlleben-Verteidigers Wolfram Nahrath ist nicht die erste Provokation der vergangenen Tage, aber die einprägsamste.

Nahrath verliest Zitate Adolf Hitlers ("Unsere Bewegung hat Gewalt nicht nötig") und anderer Nazi-Größen, die das Nazi-Regime als vermeintlich friedfertige Veranstaltung verklären. Wohlleben müsse also als Nationalsozialist nicht zwangsläufig zu Gewalt neigen, so die Implikation.

Auch Nahrath, ehemaliger Anführer der Wiking-Jugend, fordert, wie Wohllebens andere Verteidiger, Freispruch für seinen Mandanten.

437. Verhandlungstag: 3. Juli 2018

Zschäpe und drei der vier Mitangeklagten äußern sich in persönlichen Schlussworten. Zschäpe distanziert sich noch einmal von den NSU-Verbrechen. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl kündigt das Urteil für den 11. Juli an.

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