Der Kremlchef wird bei der kommenden Präsidentenwahl erneut ins Rennen gehen. Gilt seine Wiederwahl schon als gesetzt?
Rund drei Monate vor der geplanten Präsidentenwahl wird in Russland die erneute Kandidatur von Kremlchef
Für den offiziellen Abschluss der Nominierung müssen nun in einem nächsten Schritt noch Bürgerunterschriften gesammelt werden – doch auch das gilt angesichts von Manipulationsvorwürfen und nahezu ausgeschalteter Opposition nur noch als reine Formsache in Russland.
Steht fünfte Amtszeit für Kremlchef bevor?
Vor rund einer Woche hatte Putin, der seit fast 22 Monaten Krieg gegen das Nachbarland Ukraine führt, erwartungsgemäß angekündigt, bei der kommenden Präsidentenwahl erneut ins Rennen zu gehen. Es wäre die fünfte Amtszeit für den heute 71-jährigen Kremlchef, der offiziell als unabhängiger Kandidat antreten will, faktisch aber insbesondere von der Kremlpartei Geeintes Russland gestützt wird. Um noch einmal kandidieren zu können, hatte Putin 2020 eigens die russische Verfassung ändern lassen.
Da der Kreml keine ernstzunehmenden Konkurrenten zulassen dürfte und viele Kritiker entweder ins Ausland geflohen sind oder im Gefängnis sitzen, gilt Putins Wiederwahl als gesetzt. Experten beklagen, dass von faire Wahlen in Russland längst nicht mehr die Rede sein kann.
Zudem verfängt nach mehr als anderthalb Jahren Krieg bei vielen Russen Putins Rhetorik vom Westen als angeblichem Feind Russlands, gegen den er sie schütze. Trotzdem hat etwa das Team des inhaftierten und prominenten Kremlgegners Alexej Nawalny eine Kampagne gestartet und die Russen dazu aufgerufen, im kommenden März für einen beliebigen Kandidaten zu stimmen – nur nicht für Putin. (dpa/tas)
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