Zehn Tage nach dem Verbot der rechtsextremistischen "Hammerskins Deutschland" ermittelt die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern wegen Verstößen gegen Waffengesetze gegen ein mutmaßliches Vereinsmitglied.
Die kriminaltechnische Untersuchung nach den Durchsuchungen der vergangenen Wochen dauere an, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD) am Freitag. "Aber wir können jetzt schon sicher sagen, dass es Ermittlungsverfahren nach dem Waffengesetz, dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Sprengstoffgesetz gibt", fügte er hinzu.
Am Dienstag vergangener Woche waren in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt fünf Objekte in Jamel und Grevesmühlen bei Wismar, auf der Insel Usedom sowie in Anklam durchsucht worden. Die beteiligten 135 Beamten hatten mehrere Klein- und Langwaffen, Messer und Sprengstoff sichergestellt.
"Wir können froh sein, dass diese Dinge nun aus dem öffentlichen Verkehr gezogen wurden und keine Gefahr mehr darstellen", erklärte Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD) am Freitag. Die Ermittlungen werden nach Angaben einer Ministeriumssprecherin vom Landeskriminalamt geführt. Sie richten sich gegen einen Beschuldigten.
Die sichergestellten Gewehre seien teilweise funktionsfähig gewesen, sagte die Sprecherin. Zu einer möglicherweise funktionsfähigen Granate, die nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur bei einem führenden Mitglied der "Hammerskins" entdeckt wurde, wollte sie sich nicht äußern.
Bundesinnenministerin
In Anklam fanden die Beamten nach Angaben des Ministeriums in Schwerin einen Vereinsraum der "Hammerskins Pommern". Neben Unmengen von T-Shirts, Pullovern, Schals, Schildern, Flaggen, Wimpeln, Tassen, Schmuck oder Aufklebern habe es eine große Holztafel mit der entsprechenden Inschrift gegeben, hieß es in der Mitteilung des Innenministeriums.
Die gesamte Ausstattung und mehrere Tausend Euro in bar seien als Vereinsvermögen beschlagnahmt worden. "Wir gehen davon aus, dass man mit den gesamten Funden einen Lkw mit einem Fassungsvermögen von 7,5 Tonnen füllen könnte", erklärte Pegel. Mit Ausnahme der strafrechtlich relevanten Gegenstände sollen die beschlagnahmten Dinge an das Bundesamt für Verfassungsschutz zur weiteren Prüfung übergeben werden. © dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.