Am Wochenende sprengten Femen-Aktivistinnen einen Auftritt von Gesundheitsminister Spahn – um gegen die neue Regelung zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche zu protestieren. In dem Konflikt geht es allerdings um mehr: Ärzte fühlen sich und ihre Patientinnen kriminalisiert, andere sehen den Schutz des ungeborenen Lebens gefährdet.

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Kristina Hänel hat ihre Homepage nicht geändert. Nach wie vor erhalten dort Interessierte automatisiert einen Informationsflyer zu Schwangerschaftsabbrüchen. Darin steht, welche drei Abtreibungs-Möglichkeiten die Gießener Allgemeinärztin und Notfallmedizinerin in ihrer Praxis anbietet, es werden potenzielle Komplikationen und das Prozedere vor und nach dem Eingriff erläutert.

Diese Darlegungen haben der 62-Jährigen in der Vergangenheit mehrere Strafanzeigen eingebracht. Im Oktober bestätigte das Landgericht Gießen ein Urteil gegen Hänel, in dem sie zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro wegen unerlaubter Werbung verurteilt worden war.

Das Verfahren löste aber auch eine politische Debatte über Sinn und Unsinn eines Werbeverbots zu Schwangerschaftsabbrüchen aus, die Ende Januar in eine Reform des §219a mündete. Nach der neuen Regelung dürfen Ärzte und Kliniken auf ihrer Homepage lediglich mitteilen, dass sie Abtreibungen vornehmen.

Jede weitere Information – etwa welche Methoden angeboten werden – ist strafbar. Erlaubt ist allein ein Link auf Informationen von externen Behörden oder Beratungsstellen zu möglichen Methoden. Ob der jeweilige Arzt diese tatsächlich anbietet, ist im persönlichen Gespräch zu klären.

Reform §219a für viele ein rotes Tuch

Der Kompromiss ist vielen ein Dorn im Auge, wie zuletzt der halbnackte Protest zweier Femen-Aktivistinnen gegen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zeigte. Sie befinden sich in prominenter Gesellschaft: Grüne, Linke, die FDP und Frauenverbände halten ihn für nicht tragbar. So wie auch die Ärztin, die die Debatte lostrat.

"Ausgerechnet den Fachleuten, die am besten Bescheid wissen, wird verboten, Informationen zu veröffentlichen. Es gibt keinen Grund, Frauen diese vorzuenthalten", sagt Kristina Hänel im Gespräch mit unserer Redaktion. "Das dient nicht dem Schutz des Lebens, sondern hat allein den Sinn, betroffenen Frauen die Situation zu erschweren und denjenigen, die helfen, Strafe anzudrohen."

Die mehrfachen Anzeigen, den Prozess und die Gesetzesnovelle sieht sie als Folge eines gesellschaftlichen Klimas, in dem sich Abtreibungsgegner immer mehr Gehör verschafften und Abtreibungsärzte einzuschüchtern versuchten. "Dem muss man was entgegenhalten. Sonst traut sich gar niemand mehr, Abtreibungen vorzunehmen."

Aus diesem Grund kämpft sie an der juristischen Front weiter: Sie hat Revision eingelegt gegen das Urteil des Landgerichts, das ihre Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen illegaler Werbung im Herbst bestätigt hatte. Als nächstes wird der Fall vor dem Oberlandesgericht behandelt werden. Langfristig ist der Gang nach Karlsruhe das Ziel. Hänels Hoffnung: Dass das Bundesverfassungsgericht den jetzigen Kompromiss zu §219a als verfassungswidrig einstuft.

Forderung Paragraf zu streichen

Tatsächlich hatten sich in den Anhörungen im Zuge des Gesetzgebungsprozesses fast alle juristischen Sachverständigen dafür ausgesprochen, den Paragrafen ganz zu streichen oder aber den Vorschlag der FDP zu wählen und nur grob anstößige Werbung unter Strafe zu stellen.

Der Strafrechtler Reinhard Merkel von der Universität Hamburg etwa geht davon aus, dass auch der korrigierte §219a einer Klage nicht standhalten würde. In seinem Gutachten führte er unter anderem an, dass es nicht verfassungsgemäß sein könne, "korrekte Hinweise auf rechtmäßige Hilfe in einer unzumutbaren Notstandslage" unter Strafe zu stellen. Dessen ungeachtet setzte die Union koalitionsintern ihre Vorlage durch.

Seit Ende März ist die Novelle in Kraft. Sie heißt "Gesetz zur Verbesserung der Information über den Schwangerschaftsabbruch". Denn zusätzlich zur eingeschränkten Information auf der Homepage sieht sie vor, dass die Bundesärztekammer Listen mit entsprechenden Einrichtungen monatlich aktualisiert und an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung weitergibt, die diese wiederum veröffentlicht. Auch der Notruf darf entsprechende Informationen an Anruferinnen weitergeben. Ob Ärzte und Einrichtungen auf den Listen erscheinen, entscheiden diese selbst.

Informationen schwerer zu finden

Für Thoralf Fricke von Pro Familia in Passau sind diese Informationen allerdings unzureichend. Zum einen verkleinere das Gesetz den Spielraum der Staatsanwälte: "Vorher haben sie in vielen Fällen Anzeigen wegen Informationen auf der Homepage eingestellt."

Jetzt sei genau definiert, was erlaubt sei, weshalb Ärzte Informationen wegließen. Dazu werden die Listen nach seiner Einschätzung sehr lückenhaft sein: "Wir wissen bundesweit von vielen Ärzten, die sich nicht draufsetzen lassen wollen", sagt er. Zu groß sei die Sorge, dass die Listen von fundamentalen Christen genutzt würden, um vor Praxen zu beten, Patientinnen anzufeinden und Ärzte "mit Mails und Briefen zu bombardieren".

Immer weniger Ärzte und Kliniken bieten Abtreibungen an

Nach Einschätzung der Bundesärztekammer sind die Aktionen der "Lebensschützer" ein Grund dafür, dass die Zahl der Ärzte und Kliniken zurückgeht, die Abtreibungen anbieten: Im Jahr 2003 gab es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes noch etwa 2.050 Einrichtungen, Ende 2018 nur noch 1.160. Ein Rückgang von 40 Prozent binnen 15 Jahren. In manchen Großstädten wie Trier gibt es gar keinen Mediziner mehr - und in ganz Niederbayern nimmt ein einziger Arzt Abtreibungen vor: Michael Spandau aus Passau, der im kommenden Monat seinen 71. Geburtstag feiert.

Spandau befindet sich eigentlich längst im Ruhestand. Doch da er von keinem anderen Arzt weiß, an denen sich schwangere Frauen in Not wenden können, macht er weiter, so lange es geht. Er deckt ein Gebiet von mehr als 100 Kilometern Durchmesser ab, hatte sogar schon eine Anfrage aus Augsburg. Laut Statistik des Bayerischen Gesundheitsministeriums gibt es zwar drei weitere Mediziner mit grundsätzlicher Erlaubnis zu Abbrüchen und zwei weitere Kliniken, die allerdings namentlich nicht gelistet werden wollen und auch der Beratungsstelle Pro Familia unbekannt sind.

Spandau hält wenig von Parolen wie "Mein Bauch gehört mir". Er will in erster Linie Frauen in Not helfen und hatte schon Patientinnen, die vergewaltigt worden sind und trotzdem vom Klinikum Deggendorf abgewiesen wurden. Hier sei die Politik gefragt, den Mangel zu beheben, findet er. Doch nach Ansicht des bayerischen Gesundheitsministeriums gibt es mit aktuell 107 Ärzten und 27 Kliniken, die in Bayern Eingriffe vornehmen dürfen, keine Unterversorgung – auch wenn diese vor allem in Oberbayern ansässig sind. Zum Vergleich: In Berlin haben 108 niedergelassene Ärzte und 16 Einrichtungen die Zulassung zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Der Passauer Gynäkologe stört sich nicht am §219a – er findet den Kompromiss durchaus praktikabel. Was ihm Bauchschmerzen bereitet, ist vielmehr der §218, wonach Abtreibungen innerhalb der Frist von 12 Wochen unter bestimmten Voraussetzungen zwar straffrei, aber rechtswidrig sind (siehe Informationen unten). "Es wundert nicht, dass niemand solche Eingriffe machen will", sagt er.

Tatsächlich geht es nach Ansicht von Beobachtern bei der Diskussion um §219a im Kern um die Frage, inwiefern die teils widersprüchlichen Regelungen des §218 der Realität heute noch standhalten und ob Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Umständen nicht legalisiert werden sollten.

Strafrechtler: Entkriminalisierung nicht möglich

Nach Überzeugung der Berliner Frauenärztin Gabriele Halder des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung ist es ein "Hirngespinst zu glauben, Frauen würden willkürlich Leben wegwerfen", wenn Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr rechtswidrig sind. "Keine Frau macht es sich mit der Entscheidung einfach." Halder tritt für eine völlige Entkriminalisierung ein. Geregelt werden sollten Abtreibungen weiterhin, allerdings im Berufsrecht, um die Stigmatisierung der betroffenen Frauen und abtreibender Ärzte zu beenden.

In Deutschland werden jährlich etwa 100.000 Abtreibungen vorgenommen, meist nach der Fristenregelung. Dass die Zahl bei einer Entkriminalisierung steigen würde, glaubt Halder nicht und verweist auf Kanada, das 1998 diesen Schritt gegangen ist. Es gelten keine Restriktionen – und dennoch sind die Zahlen seit 1997 gesunken. Damals gab es etwa 110.000 Abtreibungen, 2016 waren es knapp 98.000. Davon wurden 84 Prozent in den ersten drei Monaten vorgenommen und nur 3,3 Prozent nach der 21. Woche, meist aus medizinischen Gründen.

Allerdings ist es nach Überzeugung von Strafrechtlern aus heutiger Sicht höchst unwahrscheinlich, dass die §§218a ff. StGB im Kern geändert werden. Erst recht, dass Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt wird. "Das Bundesverfassungsgericht hat in drei Entscheidungen darauf hingewiesen, dass eine Entkriminalisierung nicht möglich ist", sagt der Augsburger Strafrechtler Kubiciel. Die Grundlagen dafür – die Menschenwürde des ungeborenen Lebens sowie das eigene Recht auf Leben eines jeden – seien "änderungsfest, das heißt, sie werden von der Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes erfasst."

Diese Einschätzung teilt auch der Kölner Strafrechtler Michael Weigend. "Wenn der Staat grundrechtlich verpflichtet ist, auch das 'ungeborene Leben' zu schützen, muss er tun, was in seiner Macht steht, um es auch vor der eigenen Mutter in Schutz zu nehmen. Und das bedeutet, dass er auch das Mittel der Strafgesetzgebung einsetzen muss."

Glaubensüberzeugungen spielen wichtige Rolle

Bei der Frage, was gegen eine – zumindest teilweise – Entkriminalisierung spricht, geht es auch um die Haltung zum Leben und Glaubensüberzeugungen. Aus Sicht der meist christlichen Abtreibungsgegner beginnt Leben bereits mit der Befruchtung der Eizelle, weshalb ihnen auch die Fristenregelung ein Dorn im Auge ist. "Man unterwandert den Schutz des Lebens", sagt Paul Cullen. Der Humanmediziner und Biochemiker ist Vorsitzender der "Ärzte für das Leben".

Der Verein setzt sich offensiv gegen Abtreibungen ein, beteiligt sich Cullen zufolge aber nicht an Aktionen gegen Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. "Mit zehn Wochen hat das Kind Händchen und Beinchen. Es ist kein Zellhaufen mehr, sondern wächst aus sich heraus", sagt Cullen. Deshalb dürfe Abtreibung auch kein "Eingriff wie eine Mandeloperation werden".

In der Novellierung von §219a sieht er eine beginnende schleichende Liberalisierung. Er nennt den Kompromiss eine "Mogelpackung", denn schon das Wort Schwangerschaftsabbruch auf der Homepage eines Arztes ist in seinen Augen Werbung. "Das führt ein Stück weit in Richtung Normalisierung von Abtreibung", sagt Cullen.

Seines Erachtens gerät in der öffentlichen Diskussion immer stärker aus dem Fokus, dass es nicht nur um das Leben und die Selbstbestimmung der Mutter geht, sondern auch um das Leben des Embryos.

Nach Argumentation der Gynäkologin Halder wiederum hilft der Schutz des Embryos nichts, wenn die Mutter darüber "verloren geht". Auch Cullen bezweifelt nicht, dass es Fälle gibt, in denen sich Frauen in höchster Not einer Abtreibung unterziehen. Er wünscht sich mehr Hilfe für ungewollt schwanger gewordene Frauen. Statt Abtreibung sei noch immer Adoption ein Mittel der Wahl.

Schwangerschaftsabbruch ist nach den §§218a ff StGB rechtswidrig mit zwei expliziten Ausnahmen: Gesundheitliche Indikation: Wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist bzw. schwerwiegende körperliche oder seelische Schäden zu befürchten sind – hier gilt keine zeitliche Frist, Spätabtreibung ist möglich.
Kriminologische Indikation: Wenn die Frau vergewaltigt worden ist und eine zwölfwöchige Frist eingehalten wird.

Rechtswidrig, aber straffrei bleibt ein Abbruch, wenn ein Arzt die Abtreibung binnen 12 Wochen auf Wunsch der Schwangeren vornimmt und jene sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff in ausgewiesenen Fachstellen beraten ließ. Für die Schwangere selbst bleibt ein Abbruch außerdem bis zur 23. Woche nach der Befruchtung bei Beratung straffrei – allerdings müsste sie sich dafür einen Arzt im Ausland suchen, da sich in Deutschland niedergelassene Ärzte ab der 13. Woche strafbar machen.

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