- Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Vizekanzler Olaf Scholz Eckpunkte für ein neues Klimaschutzgesetz vorgelegt.
- Das Paket sieht unter anderem vor, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral wird.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von vergangener Woche haben Umweltministerin
Das Paket sieht unter anderem vor, dass sich Deutschland erstmals dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden, fünf Jahre früher als bislang vorgesehen. Das teilten die Minister am Mittwoch auf einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz mit.
Der Gesetzentwurf sei "so gut wie fertig", sagte Schulze. Sie sprach von einem "fairen Angebot", das "mehr Generationengerechtigkeit" bedeute und bei dem gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht "Lasten in die Zukunft verlegt" würden.
Klimaneutralität bedeutet, nur noch so viele Treibhausgase auszustoßen, wie auch wieder gebunden werden können. Die Pläne der SPD-Minister, die noch abschließend abgestimmt werden müssen, beinhalten außerdem ein neues nationales Reduktionsziel für Treibhausgasemissionen von 65 Prozent bis 2030. Darüber hinaus wird ein neues Ziel für das Jahr 2040 etabliert: Deutschland soll seine Emissionen bis dahin um 88 Prozent reduzieren.
Klimaschutzgesetz soll in der kommenden Woche verabschiedet werden
Die Eckpunkte müssen noch abschließend mit der Union abgestimmt werden und sollen in der kommenden Woche im Bundeskabinett verabschiedet werden. "Es gibt eine Einigkeit in der Regierung", sagte Schulze. Finanzminister Scholz sprach von intensiven Gesprächen in der Regierung. "Wir werden nächste Woche im Kabinett sein mit einem ehrgeizigen Klimaschutzgesetz, das allerdings machbar ist", sagte er.
Nachdrücklich pochten Scholz und Schulze auf einen rascheren Ausbau erneuerbarer Energien. "Die ganze künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft hängt an der Verfügbarkeit von mehr erneuerbarem Strom", sagte der Finanzminister. Die Frage, wie dieser Ausbau erreicht werde, müsse nun als erstes beantwortet werden. Sie betreffe sowohl Windkraft onshore und offshore als auch Solaranlagen "auf den Dächern in unserem Land".
Mit den Änderungen am Klimagesetz reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten den Gesetzgeber in der vergangenen Woche verpflichtet, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. (ank/lh/dpa)
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