- Das Bundesverfassungsgericht weist die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt ab.
- Der monatliche Beitrag kann nicht wie ursprünglich geplant zum Jahreswechsel um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen.
- ARD und Deutschlandradio kündigen Folgen im Programm an.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt abgewiesen. Die Sender hätten nicht gut genug begründet, warum es ihnen nicht möglich sein sollte, ihr Programmangebot für eine gewisse Zeit auch so weiter zu finanzieren, entschieden die Richter des Ersten Senats am Dienstag in Karlsruhe.
Der monatliche Beitrag kann somit nicht wie geplant zum Jahreswechsel um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen. Über die Verfassungsbeschwerden der öffentlich-rechtlichen Sender ist damit noch nicht entschieden. Diese seien "weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet", hieß es in dem am Abend in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.
Es wäre die erste Erhöhung seit 2009
Aktuell liegt der Rundfunkbeitrag bei 17,50 Euro. Den zusätzlichen Bedarf von 86 Cent im Monat hatte eine unabhängige Kommission, die KEF, ermittelt. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009. Sie soll eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgleichen. Der Rundfunkbeitrag, der seit 2013 nicht mehr als geräteabhängige Gebühr, sondern je Wohnung erhoben wird, ist die Haupteinnahmequelle für die öffentlich-rechtlichen Sender.
Damit der ausgehandelte Staatsvertrag in Kraft treten kann, fehlt allerdings die Zustimmung Sachsen-Anhalts. Dort hatte Ministerpräsident Reiner Haseloff am 8. Dezember den Gesetzentwurf vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine CDU - anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne - die Erhöhung nicht mittragen würden. Damit ist die Erhöhung generell blockiert, denn alle 16 Landesparlamente müssen zustimmen.
ARD und Deutschlandradio kündigen Folgen im Programm an
Die ARD hat Auswirkungen auf das Programm angekündigt. Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow teilte am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: "Wir müssen nun unsere Finanzplanungen anpassen. Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird." Man werde nun gemeinsam beraten.
Auch das Deutschlandradio will nach dem abgelehnten Eilantrag zum Rundfunkbeitrag konkrete Folgen für das Haus beschließen. Ein Sprecher des öffentlich-rechtlichen Senders teilte am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: "Deutschlandradio nimmt den Eilbeschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur Kenntnis. Wir werden nun zeitnah kurzfristig umsetzbare Sparmaßnahmen beschließen und die Entscheidung im Hauptverfahren abwarten."
In den kommenden vier Jahren fehlen demnach insgesamt rund 66,5 Millionen Euro, wenn die Beitragsanpassung nicht kommt. Dies hätte "unweigerlich erhebliche Folgen für die Programmgestaltung." (ash/dpa)
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