Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat die Beschwerde des saarländischen AfD-Landtagsabgeordneten Christoph Schaufert gegen dessen Ausschluss aus einem Kirchengremium im Bistum Trier abgewiesen. Die Ausübung von repräsentativen, politischen Mandaten unter anderem im Landtag für die AfD sei mit der Ausübung des Amtes im Verwaltungsrat einer Kirchengemeinde im Bistum unvereinbar, teilte Ackermann dem AfD-Politiker laut Mitteilung des Bistums Trier vom Mittwoch mit. Hinzu komme ein mit dem Engagement für die AfD verbundener "massiver Vertrauensverlust" im Verwaltungsrat der Kirchengemeinde.
Schaufert hatte im April gegen den vom Trierer Generalvikar Ulrich von Plettenberg angeordneten Rauswurf aus dem Verwaltungsrat der Pfarrei St. Marien in Neunkirchen im Saarland Beschwerde eingelegt. Der Ausschluss sei für ihn "nicht nachvollziehbar und unhaltbar, weil mir ja persönlich nachweislich nichts vorgeworfen werden kann", begründete er. Die Sanktion sei allein wegen seiner "Gruppenzugehörigkeit" zur AfD erfolgt. Schaufert war seit 2016 in dem Kirchengremium.
Bei der Entscheidung sei inhaltlich vor allem die Erklärung der deutschen Bischöfe "Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar" vom Februar 2024 maßgeblich gewesen. Ackermann habe zudem das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall bei der Prüfung einfließen lassen, hieß es. Schaufert kann nun noch beim Dikasterium für den Klerus in Rom gegen die Entscheidung vorgehen.
Schaufert (55), seit 2016 Mitglied in der AfD, sitzt als stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD im saarländischen Landtag. Zudem hat der Archäologe mehrere Ämter für die Partei auf kommunaler Ebene inne. Zum Bistum Trier gehören gut 1,2 Millionen Katholiken in Rheinland-Pfalz und im Saarland. © dpa
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