- Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Bundesregierung erneut aufgefordert, gesetzlich etwas gegen ungewollte Briefkastenwerbung zu unternehmen.
- Die DUH schätzt, dass durch den Stopp solcher Post jährlich bis zu einer halben Million Tonnen Kohlenstoffdioxid eingespart werden könnten.
- Das Justizministerium lehnt die Forderung ab.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Bundesregierung erneut aufgefordert, gesetzlich etwas gegen ungewollte Briefkastenwerbung zu unternehmen. Nach Angaben der Organisation halten immer noch viele Unternehmen an dieser Praxis fest. Wie aus einer aktuellen DUH-Umfrage unter 37 deutschen Händlern hervorgeht, gaben lediglich zwei der Befragten an, gänzlich auf unadressierte Briefkastenwerbung zu verzichten.
Acht Händler, darunter die Discounter Aldi Süd, Netto Nord und die Supermarkt-Kette Rossmann, erklärten, weiterhin an dieser Form von Werbepost festzuhalten, aber gleichzeitig auch über ein ergänzendes digitales Angebot zu verfügen. 27 der Befragten machten keine Angaben oder sendeten keine Antwort.
"Ja, bitte" statt "Nein, danke"
Die DUH setzt sich seit längerem dafür ein, dass Werbepost nur noch dann zugestellt werden darf, wenn die Empfänger etwa über einen "Ja, bitte"-Aufkleber ausdrücklich ihre Zustimmung erteilen (die sogenannte Opt-in-Regelung). Bislang ist es umgekehrt: Wer keine Werbepost erhalten will, muss dies auf seinem Briefkasten kenntlich machen.
"Wir können es uns nicht leisten, milliardenfach gedruckte Werbeprospekte zu produzieren, die anschließend ungelesen im Müll landen", sagte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Pro Jahr würden insgesamt bis zu 28 Milliarden gedruckte Werbeprospekte ungefragt in deutschen Briefkästen verteilt. Die DUH schätzt, dass allein durch einen Stopp dieser Post jährlich bis zu einer halben Million Tonnen Kohlenstoffdioxid eingespart werden könnten.
Justizministerium lehnt Umwelthilfe-Forderung ab
Das zuständige Bundesjustizministerium teilte auf dpa-Anfrage mit, dass der Koalitionsvertrag eine "Opt-in-Regelung", wie sie die Deutsche Umwelthilfe fordere, nicht vorsehe. Außerdem verwies das Haus von Marco Buschmann (FDP) auf rechtliche Hürden. So könnten etwa die verfassungsrechtlich garantierte Werbefreiheit und in bestimmten Fällen auch die Pressefreiheit, etwa bei Wochenzeitungen mit einem redaktionellen Anteil, mit der Einführung einer Opt-in-Lösung kollidieren, hieß es. Derzeit sei "eine gesetzgeberische Initiative für eine entsprechende gesetzliche Regelung nicht geplant".
Auch die von der DUH kritisierten Händler verweisen auf Vorteile der bisherigen Praxis. So betonte etwa Aldi Süd auf dpa-Anfrage, dass gerade in der aktuellen Zeit mit steigenden Preisen gedruckte Handzettel für viele Verbraucher relevant seien, um sich zu informieren. Auch Rossmann wies auf den Service für Kunden hin, erklärte aber auch, "immer öfter" den Umfang seiner Prospekte von 16 auf 12 Seiten zu reduzieren. Die Auflagen würden "ständig nach unten angepasst" und die digitalen Angebote ausgeweitet. (dpa/okb)
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