Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), fordert eine Abschaffung des Individualrechts auf Asyl in der Europäischen Union.

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Stattdessen solle eine "Institutsgarantie" eingeführt werden, schreibt Frei in einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Dienstagsausgabe). Eine Antragstellung auf europäischem Boden wäre so nicht mehr möglich und der Bezug von Sozialleistungen "umfassend ausgeschlossen".

Stattdessen könnte die EU nach Ansicht Freis jährlich ein Kontingent von 300.000 bis 400.000 Schutzbedürftigen direkt aus dem Ausland aufnehmen und auf die Mitgliedstaaten verteilen. Frei begründet seine Forderung damit, dass die Praxis in Europa, die auf dem individuellen Asylrecht basiere, "zutiefst inhuman" sei und die Gesellschaften gefährde.

"Damit möglichst wenig Menschen ihr Recht in Anspruch nehmen, knüpfen wir es an die Voraussetzung eines Antrages auf europäischem Boden." Damit gelte das "Recht des Stärkeren", schreibt Frei. "Wer zu alt, zu schwach, zu arm oder zu krank ist, ist chancenlos." Frauen und Kinder seien damit "von unserem 'humanen' Recht oft faktisch ausgeschlossen".

Aus dem Individualrecht auf Asyl müsse eine Institutsgarantie werden. "Mit einem solchen Asylrecht könnte Europa sich nicht nur an die Schwächsten wenden, sondern sehr genau dort helfen, wo Staaten durch große Flüchtlingsströme destabilisiert werden", erklärt Frei. Zudem könnten Sicherheitsrisiken minimiert und Chancen für Integration maximiert werden.

Laut der Statistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) war von den rund 228.000 Asylentscheidungen in Deutschland im vergangenen Jahr nur in 0,8 Prozent der Fälle Asyl nach Artikel 16a Grundgesetz gewährt worden sei. In den meisten Fällen wurde den Antragstellern die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiärer Schutz gewährt.  © AFP

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