Voraussichtlich am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Bundestag statt. Wie wird gewählt? Was gibt es zu beachten? Eine Übersicht über die wichtigsten Informationen.

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Nun ist es so weit: Durch das Ende der Ampel-Regierung und die gescheiterte Vertrauensfrage von Olaf Scholz am 16. Dezember 2024 wurden Neuwahlen veranlasst. Voraussichtlich am 23. Februar wird zum 21. Mal ein neuer Bundestag gewählt. In 299 Wahlkreisen stehen Kandidaten zur Wahl. Hier die wichtigsten Infos zum Ablauf der vorgezogenen Wahl.

Bundestagswahl 2025: Wann kann ich wählen gehen und was brauche ich dafür?

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Häufig sind diese Wahllokale in Schulen, Kindergärten oder anderen öffentlichen Gebäuden.

Für die Wahl wird ein Personalausweis und/oder ein Reisepass sowie die Wahlbenachrichtigung benötigt.

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Wie läuft der Wahlvorgang ab?

Am Eingang des Wahllokals zeigen Wähler Personalausweis oder Reisepass vor und bekommen anschließend die Wahlunterlagen. Mit den Wahlunterlagen geht der Wähler bzw. die Wählerin in die Wahlkabine und füllt den Stimmzettel aus. Anschließend wird der Stimmzettel einmal gefaltet und in den dafür vorgesehenen Umschlag gesteckt. Danach wird der Umschlag in die Wahlurne gesteckt.

Wie viele Stimmzettel gibt es und was ist darauf zu sehen?

Für die Bundestagswahl 2025 erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, der in zwei Abschnitte unterteilt ist:

  • Die Erststimme: In der linken Spalte sind die Direktkandidatinnen und -kandidaten zu sehen, die im jeweiligen Wahlkreis antreten. Diese Kandidaten repräsentieren eine bestimmte Partei oder treten als unabhängige Bewerber an.
  • Die Zweitstimme: In der rechten Spalte stehen die Parteien, die zur Bundestagswahl antreten, aufgeführt. Diese Stimme ist entscheidend für die Zusammensetzung des Bundestags.

Wie viele Stimmen hat man bei der Bundestagswahl 2025?

Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt über zwei Stimmen:

  • Die Erststimme: Mit ihr wählen die Wählerinnen und Wähler eine Person direkt aus Ihrem Wahlkreis. Der oder die Kandidierende mit den meisten Stimmen zieht direkt in den Bundestag ein.
  • Die Zweitstimme: Diese Stimme vergeben Wählerinnen und Wähler an die Partei, die sie unterstützen möchten. Die Zweitstimme bestimmt, wie viele Sitze die Parteien im Bundestag erhalten.

Was muss man beachten, damit der Stimmzettel nicht ungültig wird?

Bei der Bundestagswahl 2021 waren ungefähr 500.000 Stimmen ungültig, was etwa einem Prozent der abgegebenen Stimmen entspricht. Laut Bundeswahlleiterin ist ein Stimmzettel dann ungültig, "wenn er den Willen der wählenden Person nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder einen Zusatz oder Vorbehalt enthält." Im Einzelfall wird das durch den Wahlvorstand beurteilt.

Konkret bedeutet das:

  • Kein doppeltes Ankreuzen: Pro Spalte darf nur ein Kreuz gemacht werden.
  • Keine zusätzlichen Markierungen: Nichts auf den Stimmzettel schreiben oder malen. Keinen Namen oder Unterschrift auf den Wahlzettel setzen.
  • Lesbare Kreuze setzen: Unklare Markierungen können zu einer Ungültigkeit führen.
  • Damit der Wahlzettel zählt, muss er gefaltet und in den dafür vorgesehenen Umschlag gesteckt werden.

Wenn Sie sich unsicher fühlen, können Sie das Wahlpersonal vor Ort um Hilfe bitten.

Wie wählt man per Briefwahl?

Wer am Wahltag nicht in ein Wahllokal möchte oder kann, der kann auch bei der Bundestagswahl 2025 vorab per Briefwahl wählen. Das funktioniert so:

  • 1. Beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig. Dies geht online, per Post oder persönlich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung.
  • 2. Sobald Sie die Unterlagen erhalten haben, füllen Sie den Stimmzettel aus.
  • 3. Legen Sie den ausgefüllten Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag (blau) und verschließen Sie diesen.
  • 4. Füllen Sie den Wahlschein aus und unterschreiben Sie ihn.
  • 5. Legen Sie den Stimmzettelumschlag (blau) und den Wahlschein in den Wahlbriefumschlag (rot).
  • 6. Senden Sie den Wahlbrief rechtzeitig ab. Er muss spätestens am Wahltag (23. Februar 2025) um 18:00 bei der zuständigen Stelle eingehen, damit Ihre Stimme zählt.

Wann ist mit einem Endergebnis zu rechnen?

Um 18:00 schließen die Wahllokale. Nun werden die ersten Umfragen aus den Wahllokalen veröffentlicht, auf denen die Prognosen basieren, die in der ARD und dem ZDF ab 18:00 gezeigt werden. Diese Umfragen waren in der Vergangenheit bereits sehr nahe am Endergebnis. Je länger der Abend dauert, desto genauere Prognosen und Hochrechnungen werden erstellt.

Das amtliche Endergebnis wird dann in der Nacht zum 24. Februar erwartet. Bei den vergangenen Bundestagswahlen lag es gegen 5:00 Uhr morgens vor.

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