Olaf Scholz hat die Vertrauensfrage verloren, der Weg zu Neuwahlen ist frei: Am 23. Februar 2025 sind die Bürger in Deutschland zur Wahl eines neuen Bundestags aufgerufen.
Bei der letzten Bundestagswahl waren rund 61,2 Millionen Menschen wahlberechtigt. Für die Wahl braucht Deutschland etwa 650.000 Wahlhelfer.
Wie wird man Wahlhelfer?
Dafür gibt es mehrere Wege: Wenn Sie freiwillig Wahlhelfer werden möchten, können Sie sich beim Landeswahlleiter oder bei Ihrem zuständigen Wahlamt melden. Schon jetzt kann man seine Bereitschaft für die Wahl 2025 erklären.
Viele Städte und Gemeinden bieten dafür Online-Meldeformulare an, in denen man auch direkt seinen Wunschbezirk angeben kann, in dem man eingesetzt werden möchte. Teilweise kann man sich auch telefonisch oder per E-Mail melden oder bei der Behörde persönlich vorbeischauen.
Sollten die Städte und Gemeinden auf diesem Weg nicht ausreichend freiwillige Wahlhelfer finden, können Wahlberechtigte auch verpflichtet werden, das Ehrenamt zu übernehmen. Darüber wird man per Brief informiert. Oft schreibt die Gemeinde hier zunächst Menschen an, die sich bereits in der Vergangenheit freiwillig gemeldet haben.
Man kann die Verpflichtung nur in bestimmten Fällen ablehnen, sonst droht ein Bußgeld. Dazu zählen Krankheit oder Behinderung, dringende berufliche Gründe oder die Fürsorge für die eigene Familie. Wer am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet hat, kann das Ehrenamt ebenfalls ablehnen.
Bundestagswahl 2025: Wer kann Wahlhelfer werden?
Um Wahlhelfer zu werden, muss man selbst wahlberechtigt zum Deutschen Bundestag sein – also deutscher Staatsbürger und mindestens 18 Jahre alt. Bei Kommunalwahlen ist auch der Einsatz von Bürgern ab 16 Jahren erlaubt. Es ist keine zwingende Voraussetzung, dass man seinen Erstwohnsitz in der Gemeinde hat, in der man als Wahlhelfer eingesetzt wird.
Man muss aber seit mindestens drei Monaten vor der Wahl eine Wohnung in Deutschland haben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten. Menschen, denen wegen einer Straftat das Wahlrecht richterlich aberkannt wurde, dürfen nicht Wahlhelfer werden. Ebenfalls dürfen Kandidaten und ihre Vertrauenspersonen keine Wahlhelfer sein.
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Welche Aufgaben haben Wahlhelfer?
Wahlhelfer arbeiten in einem Team, meist zwischen sechs und acht Personen. Zum sogenannten Wahlvorstand gehören ein Wahlvorsteher, ein Schriftführer und ein stellvertretender Schriftführer sowie vier bis fünf Beisitzer.
Am Wahltag wird außerdem aus dem Kreis der Beisitzer jemand als Stellvertreter für den Wahlvorsteher bestimmt. Gemeinsam richtet das Team den Wahlraum ein, stellt also zum Beispiel die Wahlurnen auf und hängt Schilder auf. Später werden gemeinsam die Stimmzettel ausgezählt.
Manche Aufgaben hängen dann von der jeweiligen Funktion ab. Wahlvorsteher sind zum Beispiel dafür zuständig, die Wahlhandlung und die Stimmzählung zu eröffnen und zu beenden, eventuelle Streitigkeiten zu schlichten und die Wahlergebnisse telefonisch an die zentrale Sammelstelle weiterzugeben.
Schriftführer müssen zum Beispiel die Wahlordner abholen, das Wählerverzeichnis führen und Wahlscheine annehmen. Beisitzer wiederum prüfen beispielsweise, ob die Wahlberechtigten im richtigen Wahlraum sind und geben die Stimmzettel aus.
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Wie lange dauert der Einsatz als Wahlhelfer?
Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr dauerhaft geöffnet. Die Wahlhelfer können aber zwischendurch Pausen machen und sich abwechseln, müssen also nicht dauerhaft vor Ort sein. Drei Wahlhelfer müssen aber mindestens anwesend sein. Der Wahlvorstand beginnt meist um 7 Uhr. Ab 18 Uhr zählen alle Wahlhelfer gemeinsam die Stimmen aus.
Wie viel Geld bekommt man als Wahlhelfer?
Wahlhelfer bekommen ein Erfrischungsgeld, das in den Satzungen der Gemeinde geregelt ist und variieren kann. Je nach Aufgabe liegt es meist zwischen 25 und 80 Euro. In manchen Rollen, zum Beispiel als Schriftführer, muss man vorab an einem Workshop teilnehmen, der zusätzlich entschädigt wird. Das Geld bekommt man nur überwiesen, wenn man seinen Einsatz als Wahlhelfer auch tatsächlich leistet.
Zusätzlich zum Erfrischungsgeld können unter Umständen Verpflegungs-, Fahrt- oder Übernachtungskosten geltend gemacht werden. Manche Städte zahlen auch eine sogenannte Werbeprämie, wenn man eine Person zum Mitmachen motiviert, oder belohnen doppelte Teilnahme: Wenn man bei mehreren Wahlen als Wahlhelfer hilft, erhält man für den zweiten Einsatz ein erhöhtes Erfrischungsgeld.
Bekommt man Sonderurlaub als Wahlhelfer?
Im Wahlgesetz gibt es dafür keine Regel. In den meisten Fällen entscheidet daher der Arbeitgeber über Sonderurlaub. Für öffentlich Beschäftigte gibt es in der Regel einen Tag Dienst- oder Arbeitsbefreiung.
Verwendete Quellen:
- bmi.bund.de: Häufig gestellte Fragen zum Thema: Wahlhelfertätigkeit
- webarchiv.bundestag.de: Wie wird man Wahlhelfer?
- bundeswahlleiterin.de: Aberkennung des Wahlrechts
- stadt.muenchen.de: Informationen für Wahlhelfende in München
- stadt-koeln.de: Ihre Aufgaben als Wahlhelfer*in
- bundeswahlleiterin.de: Erfrischungsgeld
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