- Jetzt ist es endgültig: Die Grünen im Saarland dürfen nicht mit einer Landesliste an der Bundestagswahl teilnehmen.
- Der Bundeswahlausschuss hat eine Beschwerde der Partei gegen die Entscheidung des saarländischen Landeswahlausschusses zurückgewiesen.
Die Grünen im Saarland dürfen endgültig nicht mit einer Landesliste an der Bundestagswahl teilnehmen. Das hat der Bundeswahlausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag in Berlin entschieden.
Er wies die Beschwerde der Grünen gegen eine vorausgegangene gleichlautende Entscheidung des Landeswahlausschusses zurück. Hintergrund sind Fehler bei der Aufstellung der Liste. Gegen die Entscheidung kann die Partei noch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Parteigericht stellte bei Wahl der Delegierten Unregelmäßigkeiten fest
Die Grünen im Saarland hatten erst nach großen innerparteilichen Turbulenzen eine Landesliste aufgestellt. An der entscheidenden Vertreterversammlung nahmen allerdings aufgrund einer Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der Partei keine Delegierten aus dem Ortsverein Saarlouis teil.
Wären sie dabei gewesen, hätten sie rund ein Drittel der Versammlungsmitglieder ausgemacht und somit die Listenaufstellung entscheidend beeinflussen können. Der Bundeswahlausschuss kam zu der Auffassung, dass der Ausschluss der Delegierten aus Saarlouis von der Listenaufstellung nicht gerechtfertigt gewesen sei.
Der Ausschuss diskutierte die Angelegenheit lange und kontrovers. Letztlich stimmten sechs der zehn anwesenden Ausschussmitglieder für die Zurückweisung der Parteibeschwerde, zwei votierten dagegen, zwei enthielten sich. Das Gremium hat eigentlich elf Mitglieder; der von den Grünen in den Ausschuss entsandte Hartmut Geil erklärte sich aber für befangen und nahm nur als Zuschauer teil.
Aus Saarlouis stammender Ex-Landesparteichef wäre Spitzenkandidat gewesen
Beim ersten Versuch, eine Landesliste aufzustellen, war am 20. Juni der aus Saarlouis stammende Ex-Landesparteichef Hubert Ulrich auf Platz eins und damit zum Spitzenkandidaten der Saar-Grünen gewählt worden.
Ein Schiedsgericht erklärte die Wahl dieser Liste danach für ungültig, weil auch nicht stimmberechtigte Parteimitglieder mitgewählt hatten. Zudem sah es einen Verstoß gegen das Frauenstatut der Partei.
Ulrich ist Sprecher des Ortsverbands Saarlouis. Vor dem zweiten Anlauf der Listenwahl hatte das Bundesschiedsgericht der Grünen dann die 49 Delegierten aus dem Ortsverband Saarlouis ausgeschlossen. (ff/dpa/afp)
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